Wer Kurzarbeit ablehnt, riskiert eine Kündigung
Lehnt ein Arbeitnehmer eine vom Arbeitgeber angebotene Vereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit ab, kann er eine Kündigung riskieren. Auch wenn er die Ablehnung damit begründet, dass der Arbeitgeber nicht bereit ist, dem Arbeitnehmer den vollen Lohnausgleich zu zahlen. Dies machte der Bund-Verlag mit einem Verweis auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg (Az. 2 Sa…