Corona kann als Arbeitsunfall gelten
Infizieren sich Beschäftigte während der Arbeit mit Corona, kann dies als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Darüber berichtete Stiftung Warentest auf test.de und erklärte, in welchem Fall Betroffene Leistungen erhalten können. Laut Stiftung Warentest können Arbeitnehmer und Arbeiternehmerinnen bei einer Coronainfektion im Job Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben. Beispielsweise übernimmt sie Behandlungen und zahlt…
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