BAG erleichtert außerordentliche „Blanko“-Kündigung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in dem Beschluss vom 12. Januar 2021 (Az.: 2 AZN 724/20) entschieden, dass Arbeitgeber die Gründe für eine Kündigung grundsätzlich auch nachreichen können. Damit ist eine nicht zu unterschätzende Grundsatzentscheidung gefallen. In dem Fall sprach der Arbeitgeber, ein Universitätskrankenhaus, ohne Angaben von Gründen eine fristlose Kündigung gegenüber einem Chefarzt aus. Der…
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