Wann das der Arbeitgeber ein Führungszeugnis verlangen?

Führungszeugnis bei Bewerbung


Einige Arbeitgeber verlangen neben den üblichen Unterlagen auch ein Führungszeugnis von Bewerbern. Doch ist das überhaupt erlaubt? Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hat kürzlich darüber berichtet.

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Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. In diesem Register sind strafrechtlich relevante Daten eines Bewerbers erfasst. Arbeitgeber wollen meist ein einfaches Führungszeichen sehen. Zusätzlich zu diesem gibt es noch das erweiterte, das behördliche sowie das europäische. Wichtig zu wissen ist, dass Arbeitgeber nicht einfach so ein Führungszeugnis verlangen dürfen. Nur wenn die Informationen aus dem Führungszeugnis relevant für die Stelle sind, darf der Arbeitgeber danach fragen. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte im Sicherheits- oder Bankwesen.

Eine Ausnahme gibt es bei der Arbeit mit Minderjährigen. Bewirbt man sich auf solch eine Stelle, ist ein erweitertes Führungszeugnis oft Pflicht. Der Hintergrund ist, dass nur in diesem Führungszeugnis weiterführende Informationen unter andrem zu Sexualdelikten sowie anderen Vergehen, die den Schutz von Minderjährigen gefährden könnten, zu finden sind.

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Quelle rnd.de

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