Impfauskunft

Das sind die Folgen in der Praxis

Zukünftig dürfen Arbeitgeber eine Auskunft über den Impfstatus ihrer Beschäftigten oder deren Genesung in Kitas, Schulen und Pflegeheimen verlangen. Das hat der Bundestag am 7. September 2021 beschlossen. Am 10. September muss der Bundesrat dem noch zustimmen. Doch was sind die Folgen in der Praxis?

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Laut haufe.de wurde das Vorhaben damit begründet, dass in den betroffenen Einrichtungen “besonders vulnerable Personengruppen betreut werden oder untergebracht sind beziehungsweise aufgrund der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind.” Durch die Information des Impfstatus könnten Arbeitgeber den Arbeitsalltag so organisieren, dass das Personal sachgerecht eingesetzt werde und entsprechenden Hygienemaßnahmen getroffen werden können.

Ob jemand geimpft ist oder nicht, sei direkt bei den Mitarbeitern zu erfragen. Die Beschäftigten entscheiden, aber weiterhin selbst, ob sie sich impfen lassen wollen oder nicht. Laut haufe.de seien bisher nur ungefähr die Hälfte der Beschäftigten vollständig geimpft. Eine Auskunftspflicht für alle wird aber zunächst nicht geben. Juristischen Bedenken gebe es dabei bezüglich der personenbezogenen Daten im Sinne von Artikel 9 DSGVO in Verbindung mit §26 Abs. 3 BDGS.

Juristische Grauzonen

In der Praxis gebe es dennoch in bestimmten Fällen eine Abfrage des Impfstatus von Beschäftigten, so haufe.de. Es gebe beispielsweise Betriebsvereinbarungen, in denen Beschäftigte gebeten werden, den Impfstatus offenzulegen. Weiterhin würden einige Unternehmen, insbesondere Start-ups ihre Beschäftigten bitten, sich mit der Luca-App oder mit der Corona-Warn-App, bei der der Impfstatus zu sehen ist, einzuloggen. Oftmals sei dies aber freiwillig. Andere Unternehmen hätten bestimmte Regelungen bezüglich der Maskenpflicht für Geimpfte.

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Quellen: haufe.de, bundesregierung.de

 

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