Erste Schritte nach Kündigung

Checkliste

Für viele Menschen ist es ein Schock, wenn sie gekündigt werden, erst recht, wenn dies plötzlich geschieht. Doch wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und die Kündigung erstmal sacken zu lassen. Angst ist an der Stelle ein ebenso schlechter Berater wie Wut. Unterschreiben Sie vorerst nichts. Denn es besteht keine Verpflichtung dazu und es gibt immer die Möglichkeit, sich mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren oder eine Abfindung zu erstreiten. Wir haben eine Checkliste für Sie erstellt, die Ihnen die ersten Schritte nach einer Kündigung aufzeigen.

Unterschreiben Sie vorerst nichts!

 

Rechte Hand mit Stift schreibt auf einem Papier, die ersten Schritte nach einer Kündigung auf

Gekündigt – was jetzt?

1. Erhalt der Kündigung dokumentieren

Grundsätzlich gilt, dass eine Kündigung nach § 623 BGB nur wirksam ist, wenn die Kündigung schriftlich ausgesprochen wurde. Eine mündliche Kündigung sowie die elektronische Zustellung per Fax oder E-Mail ist nicht ausreichend. Zusätzlich muss die Kündigung vom Inhaber der Firma oder Personalverantwortlichen eigenhändig unterzeichnet sein. Andernfalls muss eine Vollmacht vorliegen. Sollten Sie sich Hilfe suchen wollen, um gegen die Kündigung vorzugehen, ist es wichtig, dass Sie sich das Datum der Zustellung notieren. Denn das ist relevant für weitere Schritte.

Dokumentieren Sie den Erhalt Ihrer Kündigung.

2. Sich arbeitssuchend melden

Im zweiten Schritt sollten Sie sich unverzüglich, also innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Eingang der Kündigung, bei der Agentur für Arbeit online, per Telefon oder persönlich arbeitssuchend zu melden. Sollten Sie bereits vorher wissen, dass Sie zu einem bestimmten Datum hin arbeitslos werden, melden Sie sich drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten, kann die Agentur für Arbeit Sie bis zu 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld sperren. Denken Sie bitte auch daran, sich zusätzlich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos zu melden.

Melden Sie sich unverzüglich arbeitssuchend.

3. Das sollten Sie noch wissen: Kündigungsschutzgesetz

Damit Sie nicht der Willkür des Chefs ausgesetzt sind, gibt es das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dieses gilt jedoch nicht für Kleinbetriebe mit weniger als 11 Mitarbeitern. Grundsätzlich gibt es einen allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz. Beide gelten allerdings erst, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate ohne Unterbrechung besteht. Eine Ausnahme bilden schwangere Frauen. Sie sind auch vorher geschützt. Weitere Personengruppen, die einen besonderen, wenn auch anders ausgestalteten Kündigungsschutz genießen, sind Auszubildende, Schwerbehinderte, Personen in der Elternzeit und Betriebsratsmitglieder.

Das Kündigungsschutzgesetz schützt Sie vor der Willkür des Chefs.

4. Kündigungsschutzklage

Wenn Sie sich entschieden haben, gegen Ihre Kündigung vorzugehen, ist eine Sache besonders wichtig: Sie haben lediglich 3 Wochen Zeit! Diese dreiwöchige Frist beginnt mit dem Zugang der Kündigung. Sollten Sie sich während der Kündigung im Urlaub befunden haben, beginnt die Frist dennoch, sobald der Brief zugegangen ist. Die Kündigungsschutzklange ist grundsätzlich zur Aufhebung der Kündigung gedacht, endet aber in den meisten Fällen durch einen Vergleich mit einer Abfindung. Im Durchschnitt beträgt die Höhe der Abfindung laut Statista im Durchschnitt 12.000 Euro (Stand 2009).

Wichtig! Sie haben nur drei Wochen nach Eingang der Kündigung Zeit, gegen diese vorzugehen!

5. Das Arbeitszeugnis

In den meisten Fällen kommt nach der Kündigung der Jobwechsel. Um sich neu zu bewerben, benötigen Sie ein Zwischenzeugnis und dieses muss Ihnen der Arbeitgeber ausstellen. Wichtig ist, dass das Arbeitszeugnis, egal wie man auseinandergeht, „wohlwollend“ sein muss. Fordern Sie daher den Arbeitgeber auf, Ihnen das Zeugnis auszustellen, denn dieser wird nicht immer von selbst aktiv. Ein Anspruch gemäß § 195 BGB auf das Zeugnis verjährt nach drei Jahren.

Lassen Sie sich ein Zeugnis ausstellen.

6. Ziele für die Zukunft setzen

Einen kühlen Kopf in dieser Situation zu bewahren, ist einfacher gesagt als getan. Es wird Ihnen aber auf lange Sicht helfen. Überlegen Sie sich genau, was sie wollen. Vielleicht kommt Ihnen die Kündigung auch ganz gelegen, weil Sie schon lange überlegt haben, sich selbständig zu machen? Oder ziehen Sie eher eine Kündigungsschutzklage in Betracht. Wollen Sie um Ihren Arbeitsplatz kämpfen oder lieber eine Abfindung aushandeln? Vielleicht ist es hilfreich, eine Liste mit Wünschen, Zielen und Vorstellungen zu erstellen. Auch kann eine Rechtsberatung in dieser Situation hilfreich sein und Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzeigen.

Jetzt ist die Zeit für Reflexion und Neuorientierung. Überlegen Sie sich, was ihre Ziele sind.

7. Eine Bewerbungsmappe erstellen

Nutzen Sie zudem die Zeit, um Ihre Bewerbungsmappe zu aktualisieren. Sie können auch schon schauen, was der Arbeitsmarkt für Sie vielleicht für neue Chancen bereithält. An der Stelle wird Ihnen auch das angeforderte Arbeitszeugnis weiterhelfen. So kann die Karriere wieder Schwung aufnehmen. Die meisten Bewerbungen werden elektronisch überliefert. Erstellen Sie daher eine PDF-Datei mit Ihrem Bewerbungsschreiben, dem Lebenslauf und den Anlagen. Mit einem Klick können Sie Ihre Unterlagen anschließend an das ausgewählte Unternehmen senden. Aber vergessen Sie nicht, jemanden zu bitten, Ihre Bewerbung auf Rechtschreibfehler zu prüfen. Oft fallen Fehler erst im Nachhinein auf. Ist alles korrigiert, steht dem Vorstellungsgespräch nichts mehr im Weg!

Aktualisieren Sie Ihre Bewerbungsmappe.

Sie wollen sich wehren? So funktionierts!

Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? Oder Ihre Versicherung greift wegen einer Wartezeit noch nicht? Mit Gefeuert.de holen Sie dennoch ohne Kostenrisiko das Bestmögliche heraus. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert Ihre Kündigung und beraten Sie telefonisch. Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Nach Übernahme des Falles werden alle anfallenden Kosten von der CODUKA GmbH beglichen. Eine Provision fällt nur im Erfolgsfall an. Die Provision ist nie höher als die Summe, die Sie nach RVG-Gebühren bei einem Anwalt vor Ort unabhängig vom Verfahrensausgang zahlen würden.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wird diese die anfallenden Kosten übernehmen und Sie erhalten die Abfindung in vollem Umfang ohne Abzüge und Bearbeitungsgebühren. Um die eventuell mit ihrem Versicherer vereinbarte Selbstbeteiligung kümmern wir uns, so dass Sie diese nicht zahlen müssen.

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