Krank melden und feiern gehen kann zur Kündigung führen
Wer feiern kann, kann auch arbeiten. Das sieht auch das Arbeitsgericht Siegburg so und bestätigt in einem Urteil (Az: 5 Ca 1200/22) die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin, die trotz Krankschreibung auf eine Party gegangen ist. Eine als Pflegeassistentin angestellte Arbeitnehmerin meldete sich für ihren Spätdienst an einem Wochenende im Juli 2022 an beiden Tagen krank….