Mitarbeiterfotos – diese Rechte haben Arbeitnehmer
Mitarbeiterfotos werden von Arbeitgebern gerne auf Unternehmenswebsites, Social-Media-Kanälen oder in Printerzeugnissen verwendet. Doch wie sieht es aus, wenn Arbeitnehmer der Verwendung ihrer Fotos nicht zustimmen? Darf ein Arbeitgeber die Bilder trotzdem veröffentlichen? Arbeitnehmer müssen zur Verwendung von Fotos ihrer Beschäftigten immer um Erlaubnis fragen, so Fachanwalt Peter Meyer gegenüber n-tv. Eine mündliche Nachricht reiche hier…
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