Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz – was erlaubt ist und was nicht!

KI und ihr Einfluss auf die Arbeitswelt

Die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) hat sich vielerorts bereits im Arbeitsalltag etabliert. Arbeitsrechtlich hingegen betritt so mancher Chef und Mitarbeiter ein neues Terrain. Worauf man beim Einsatz von KI-Tools am Arbeitsplatz achten muss, um auch aus rechtlicher Perspektive auf der sicheren Seite zu sein, erfahren Sie hier.

Ein Mitarbeiter sitzt am Laptop und gibt einen Prompt für die KI ein.
Garun Studios / shutterstock.com

Rechtsgrundlagen der Künstlichen Intelligenz

Grundsätzlich, so Adél Holdampf-Wendel vom Branchenverband Bitkom, tangiere der Einsatz von KI am Arbeitsplatz zahlreiche Rechtsgebiete. Dazu gehören das Arbeitsrecht, das Arbeitsschutzrecht, das Datenschutzrecht, das Haftungsrecht, das Urheberrecht sowie natürlich auch die seit dem 1. August 2024 geltende KI-Verordnung der EU (KI-VO).

KI-Tool-Pflicht für Arbeitnehmer?

Doch was bedeutet das konkret für Arbeitnehmer? Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zum Beispiel vorschreiben, künstliche Intelligenz zu nutzen? „Ja, der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht“, erklärt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA).

Zumindest, solange es sich um legale KI-Anwendungen handele. Dagegen sei es Beschäftigten untersagt, KI-Tools am Arbeitsplatz ohne Zustimmung ihres Chefs zu nutzen. Wer sich nicht daran hält, begehe eine Pflichtverletzung und könne abgemahnt oder gar gekündigt werden.

Kündigungs- und Haftbarkeitsfragen

Eine Kündigung kann ebenso aufgrund von gravierenden Fehlern eines Arbeitnehmers ausgesprochen werden. „Das gilt auch für Arbeitsfehler bei der Nutzung einer KI“, sagt die Rechtswissenschaftlerin Holdampf-Wendel. Es sei denn, die Vorgehensweise der Künstlichen Intelligenz hätte sich jeglichen Eingriffs von menschlicher Seite entzogen. Auch in Bezug auf die Haftbarkeit für die durch Fehler entstandenen Schäden käme es darauf an, wie hoch der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers sei.

KI unter Kontrolle?

Auch wenn der Einsatz von KI durch den Arbeitgeber kontrolliert werden muss, darf diese Überwachung nicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entgegenstehen. „Danach darf kein unzulässiger dauerhafter Kontrolldruck für den Mitarbeiter bestehen“, so Michael Fuhlrott. Einzelne Arbeitnehmer dürften zudem nicht ohne konkreten Verdacht ins Visier genommen werden.

Schulung für Arbeitnehmer

Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter laut KI-Verordnung der EU (Artikel 4) eine Schulung durchlaufen, sofern das Unternehmen KI-Tools nutzen will. Ohne Schulung macht sich der Arbeitgeber bei möglichen Fehlern des Angestellten im Umgang mit der KI mitschuldig.

Menschliche Aufsichtspflicht bei Risiko-KI

Insbesondere dort, wo Gesundheit, Sicherheit und die Grundrechte des Individuums gefährdet sind, gelten KI-Anwendungen als hochriskant. Demzufolge müssen laut EU-Vorschrift KI-Systeme im Bereich „Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit“ stets von natürlichen Personen beaufsichtigt werden.

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Quelle: zwp-online.info

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