Kita-Warnstreik: Welche Rechte Arbeitgeber betroffenen Eltern einräumen müssen

Diese Rechte haben berufstätige Eltern im Zuge des Kita-Streiks

Wenn die Kita-Mitarbeiter auf die Straße gehen, stehen Arbeitnehmer mit Kleinkindern vor einem Problem. Wie können Eltern ihren Job und die Kinder unter einen Hut bekommen? Und inwieweit muss ihnen der Arbeitgeber entgegenkommen? Die Antworten liefert das Nachrichtenportal Yahoo.

Eine Kita in Deutschland streikt. Was Eltern beachten sollten, erfahren sie hier.
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Ist das Fernbleiben von der Arbeit erlaubt?

Viele Eltern fragen sich, ob sie infolge des Streiks zu Hause bleiben dürfen, um auf ihre Kinder aufzupassen. Laut Arbeitgeberverband Verdi hängt das von den Umständen ab. So hat ein Arbeitgeber zwar die Fürsorgepflicht, den Arbeitnehmer zwecks Kinderbetreuung freizustellen, wenn sich auf die Schnelle keine Ersatzbetreuung finden lässt.

Jedoch haben die Eltern die Pflicht, vorher sämtliche Optionen der alternativen Kinderbetreuung zu prüfen. Das würde bedeuten, dass man zunächst im Verwandten- und Freundeskreis fragen muss, ob sich jemand als Babysitter zur Verfügung stellen kann. Einen Anspruch auf die anteilige Erstattung der Betreuungskosten im Falle einer bezahlten Kinderaufsicht haben die Eltern übrigens nicht.

Lohnfortzahlung bei Arbeitsabwesenheit?

Laut einem von Yahoo zitierten Fachanwalt für Arbeitsrecht haben Eltern, die wegen ihrer Kinder nicht zur Arbeit gehen, nur dann das Recht auf eine weitere Bezahlung, wenn der Streik kurzfristig angekündigt wurde. Konkret ist damit gemeint, dass die Ankündigung in etwa 24 Stunden vor der Kita-Schließung oder bei einer Arbeitsniederlegung am Montag über das Wochenende erfolgt ist.

Die zulässige Dauer der Abwesenheit ist hingegen nicht eindeutig geklärt. Arbeitsrechtler gehen vor dem Hintergrund von § 616 BGB von zwei bis drei Tagen aus, verweisen aber auch darauf, sich mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

Urlaub nehmen als Alternative

Ist der Streik hingegen von langer Hand geplant, kann der Arbeitgeber das Fernbleiben von der Arbeit auch untersagen. Dann bleibt die Option, für das Aufpassen auf den Nachwuchs Urlaub einzureichen. Auch das sollte natürlich rechtzeitig geschehen.

Laut Verdi gibt es in Bezug auf die Antragstellung mehrere Optionen: „Ob der Urlaubstag bezahlt oder unbezahlt gewährt wird, ist ebenfalls oft eine Frage der Absprache oder des Arbeitsvertrages. Eine andere Lösung wäre auch, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber Überstunden abzufeiern, ein positives Arbeitszeitkonto zu reduzieren oder Minusstunden aufzubauen.“

Kommunikation gefragt!

Alternativ denken Eltern über die Möglichkeit nach, das Kind zur Arbeit mitzunehmen. Ein Recht darauf gibt es allerdings nicht. Daher sollte man im Idealfall ein Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Eine konstruktive Kommunikation ist ohnehin der beste Ratgeber. Wer nämlich unentschuldigt fehlt, obwohl die Abwesenheit infolge des Streiks nicht genehmigt wurde, kann arbeitsrechtliche Probleme bekommen.

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Quelle: de.nachrichten.yahoo.com

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