Außendienstmitarbeiter: Vergütung der Fahrzeiten
Das Bundesarbeitsgericht entschied mit dem Urteil vom 18.03.2020 (5 AZR 36/19), dass Regelungen zu Arbeitsentgelten und sonstige Arbeitsbedingungen in einer Betriebsvereinbarung aufgrund des Verstoßes gegen die Tarifsperre nach § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam sind. Im konkreten Fall sollte die Regelung, die mit dem Gehalt zu vergütenden Fahrzeiten eines Außendienstmitarbeiters kürzen. Die Unwirksamkeit gilt…
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