Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung
Wer auf einer Dienstreise eine Arbeitskollegin gegen ihren Willen küsst, verletzt auf erheblicher Weise seine Pflicht, auf die berechtigten Interessen seines Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen. Ein solches Verhalten, ist an sich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dies urteile das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln am 01.04.2021 (19 Ca 6950/19). Der gekündigte Manager war seit 1996 bei…
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