Fristlose Kündigung trotz Masken-Attest
Der Arbeitgeber eines Servicetechnikers hatte diesen nach fruchtloser Abmahnung gekündigt, weil er sich weigerte bei Kundenterminen eine Maske zu tragen. Zu Recht, wie nun das Arbeitsgericht Köln urteilte (Az. 12 Ca 450/21). Der Arbeitgeber des Klägers erteilte ihm aufgrund der Pandemie die Anweisung bei Kunden im Außendienst eine Maske zu tragen. Bei einem Kunden, der…
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