Bereitschaftszeit kann Arbeitszeit sein
Die Gestaltung der Arbeitszeit und der Freizeit ist klar geregelt. Beim Bereitschaftsdienst hingegen sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht immer einig. Oftmals kommt es gerade bei der Bezahlung zum Streit. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte nun, dass Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft im vollen Umfang Arbeitszeit darstellt, wenn die auferlegten Einschränkungen den Arbeitnehmer erheblich bei…
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