Was zählt zur Arbeitszeit und was nicht?

Gesetzliche Reglungen

Gehört das Umziehen oder die Raucherpause zur bezahlten Arbeitszeit? Darüber gibt es oftmals Unsicherheiten. Was zur Arbeitszeit gehört oder nicht erfahren Sie in diesem Artikel.

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Die Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Geregelt ist sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Mittagspausen gelten daher, bis auf die Aufnahme der Arbeit im Bergbau, nicht als Arbeitszeit.

Doch was gilt denn nun als Arbeitszeit? Mekur.de hat dies kürzlich zusammengetragen. Raucherpausen zählen demnach nicht zur Arbeitszeit. Dies gilt auch dann, wenn die Beschäftigten während des Rauchens über arbeitsrelevante Themen sprechen.

Der Gang zur Toilette zählt als eine kurze Unterbrechung der Arbeit und die Zeit wird daher vergütet. Ebenfalls dazugehören technische Probleme, Bildschirmpausen und Dehnübungen.

Die Kaffeepause ist laut Merkur.de eigentlich ebenfalls eine Pause, wird aber von den meisten Arbeitgebern von bis zu fünf Minuten geduldet.

Bei der Frage nach der Zeit zum Umziehen wird es etwas komplizierter. Müssen die Beschäftigten eine besondere Berufsbekleidung oder eine Uniform tragen, muss diese Zeit, inklusive der Wege zur Umkleidekabine, vergütet werden. Tarifverträge können dies jedoch anders regeln.

Fortbildungen sowie Weiterbildungen, die vom Arbeitgeber angeordnet sind, zählen ebenfalls inklusive Weg dorthin zur Arbeitszeit.

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Quelle: Merkur.de

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