Gerüchte und Mythen zur Abfindung

Was gilt wirklich?

Zum Thema Abfindung existieren viele Mythen und Gerüchte. Beispielsweise ist sehr verbreitet, dass Arbeitnehmer nach einer Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Was genau gilt, hat kürzlich Finanzen.net in einem Artikel erläutert.

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Anspruch auf Abfindung

Grundsätzlich hat die Abfindung etwas mit dem Ende eines Arbeitsverhältnisses zu tun. Ist diese nicht im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder durch einen Sozialplan vorgesehen, gibt es bis auf wenige Ausnahmen kein Recht auf eine Abfindung.

Viele Kündigungen sind allerdings aus unterschiedlichen Gründen unwirksam oder zumindest in Zweifel zu ziehen. Daher besteht oftmals die Möglichkeit, eine Abfindung erhalten.

Kommt es zu einem Aufhebungsvertrag, zahlen viele Arbeitgeber eine Abfindung. Diese wird dann individuell von Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandelt. Liegt einem der Entwurf vor, ist es oftmals sinnvoll diesen rechtlich prüfen zu lassen.

So wird die Abfindung berechnet

Auch wenn es für die Abfindung keine Höhe festgelegt ist, gibt es eine Formel, mit deren Hilfe man eine mögliche Abfindung errechnen kann:

  • ½ Bruttomonatsgehalt x Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren.

Mithilfe unseres Abfindungsrechners können Sie Ihre mögliche Abfindung errechnen.

Mythos: Abfindungen sind steuerfrei

Ein weiter Mythos rankt sich um die Steuerfreiheit von Abfindungen. Das ist aber nicht so. Auch Abfindungen müssen versteuert werden. Hinzukommt, dass nach einer Abfindung nicht immer gleich das Arbeitslosengeld ausgezahlt wird.

Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.

Quelle: finanzen.net

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