Kündigung wegen Kirchenaustritt
Der Arbeitgeber hat in der Regel kein Mitspracherecht, was die Religion der Angestellten angeht. Bei kirchlichen Trägern beziehungsweise Arbeitgebern sieht das jedoch ab und an anders aus. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied, dass es auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers ankommt (Az. 4 Sa 27/20). Der Koch einer evangelischen Kita trat aus der Kirche aus und wurde…
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