Bundesarbeitsgericht zeigt Grenzen für Auskunftsanspruch auf
Arbeitnehmer können nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von ihrem Arbeitgeber Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten verlangen. Dies hat allerdings Grenzen. Ein Arbeitgeber sei nicht verpflichtet auf Verlangen eines Arbeitnehmers Kopien der gesamten E-Mail-Korrespondenz, in denen dieser erwähnt wird, herauszugeben. Vielmehr müsse der Arbeitnehmer konkrete E-Mails anfordern. Dies urteilte das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 342/20) am 27.04.2021. Im…
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