Kommt nach der Quarantäne die Kündigung?

Das sollten Sie beim Reisen beachten

Es ist wieder Urlaubszeit und viele Menschen wollen ins Ausland reisen. Allerdings sollten sich Arbeitnehmer vorab Gedanken darüber machen, wo es hingeht, damit anschließend keine Probleme mit dem Arbeitgeber entstehen. Eine Quarantänepflicht nach der Rückreise könnte beispielsweise arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

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Fahren Beschäftigte in ein Land und es ist bereits klar, dass danach eine Quarantäne und ein Ausfall der Arbeitskraft droht, besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Gehalt. Denn in diesem Fall hat die angestellte Person den Ausfall bewusst hingenommen. Darüber hinaus kann es auch zu drastischeren Folgen wie einer fristlosen Kündigung kommen. Fällt beispielsweise durch die Quarantäne ein geplanter Termin aus, der nur mit der beschäftigten Person stattfinden kann, könnte man darin eine Treuepflichtverletzung sehen. Ist die Quarantäne vorher nicht absehbar, erhalten Beschäftigte ihr Gehalt weiterhin.

Wie sieht es mit dem Homeoffice aus?

Wer im Homeoffice arbeitet, stellt sich vielleicht die Frage, ob er während der Quarantäne nicht weiterhin arbeiten kann. Zunächst geht das nur, wenn Beschäftigte auch gesund und arbeitsfähig sind. In diesem Fall bleibt der Lohnanspruch bestehen. Der Arbeitgeber muss das Homeoffice allerdings genehmigen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf verständigen, die Quarantäne als Urlaub anzurechnen.

Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.

Quelle: nordbayern.de

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