Mitarbeiterin einer Behinderteneinrichtung wehrt sich gegen zwei Kündigungen

Kündigung nach Corona-Ausbruch

Eine Mitarbeiterin einer Behindertenwerkstatt in Lüdenscheid bekam zwei Kündigungen aus unterschiedlichen Gründen. Zum einen bekam sie Schuldzuweisungen an einem Corona-Ausbruch und zum anderen soll sie eine Weihnachtsfeier-E-Mail geschrieben haben, durch die sich der Chef stark angegriffen fühlte. Sie erhielt daraufhin zwei außerordentliche Kündigungen. Allerdings wehrte sich die Mitarbeiterin vor dem Arbeitsgericht.

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In dem Termin fehlten dem Richter die klaren Anweisungen des Arbeitgebers, wie mit der Maske am Arbeitsplatz umzugehen sei. Weiterhin sah er keine Herabwürdigung des Chefs durch die E-Mail. Dass dies für eine fristlose Kündigung ausreichend sei, „da sehe ich Probleme“, so der Richter. Besonders, weil es auch keine Abmahnung gegeben hatte.

Nach dem Termin beim Gericht waren beide Parteien vergleichsbereit und konnten sich auf dem Parkplatz einigen. Nach erneuter Rücksprache mit dem Richter muss die Klägerin nicht mehr zum Dienst, bekommt ihr Gehalt allerdings bis Jahresende weiter. Zusätzlich erhält sie eine Abfindung von 19.800 Euro sowie ein gutes Arbeitszeugnis.

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