Impfpflicht: Nur geimpfte im Büro?

Google und Facebook wollen Impfpflicht

In den USA führen Google und Facebook eine Impfpflicht ein. „Jeder, der zum Arbeiten auf unseren Campus kommt, muss geimpft sein“, schrieb Google-Chef Sundar Pichai in einem Blog-Eintrag. In anderen US-Unternehmen soll es bald ähnliche Vorgaben geben. Wäre dies auch eine Möglichkeit in Deutschland?

bild impfpflicht nur geimpfte im buero

In Europa ist Frankreich das erste Land, das eine Impfpflicht eingeführt hat. Dies gilt allerdings nur für das Personal im Gesundheits- und Pflegebereich. Griechenland hat ähnliche Pläne. In Italien könnten bald Lehrer geimpft werden müssen. In Deutschland gibt es zu dem Thema sehr unterschiedliche Meinungen. Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft ist für eine Impfpflicht im Gesundheits- und Bildungssektor. Auch sollte man seiner Meinung nach eine generelle Impfpflicht je nach Pandemieverlauf nicht ausschließen. Nach der Meinung des Chefs der Bundesagentur für Arbeit müssten die Leute sich impfen lassen, um die Erholung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes nicht auf Spiel zu setzen.

In der Politik will sich hingegen noch keiner an das Thema heranwagen. Ideen gibt es aber von einigen Politikern, die Corona-Tests in der Zukunft kostenpflichtig zu machen.

Google ist sich da hingegen einig. Wer ins Büro möchte, muss geimpft sein. Laut Firmenblog gilt dies weltweit. Allerdings nur, wenn Impfstoff vorhanden ist. Zudem müssten lokale Vorschriften beachtet werden. Für Deutschland stellt sich die Frage scheinbar nicht, da die Büros von Google in Hamburg und Berlin weiterhin geschlossen bleiben. Eine weitere Stellungnahme gibt es laut Handelsblatt von Google nicht.

In Deutschland wäre dies aber auch gar nicht so einfach möglich, so die Süddeutsche Zeitung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärte, dass es eine Pflicht nur unter zwei Voraussetzungen geben könnte. Zum einen, wenn es eine allgemeine Impfpflicht gäbe und zum anderen, wenn eine Pflicht für bestimmte Berufsgruppen bestünde. Da dies aber bisher nicht der Fall ist, würden Arbeitgeber in den sogenannten Annahmeverzug geraten, wenn sie Ungeimpften den Zugang zum Arbeitsplatz verweigern. In diesem Fall müssten Arbeitnehmer weiter ihren Lohn erhalten, sofern sie ihre Arbeitsleistung anbieten.

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Quellen: Handelsblatt | Süddeutsche Zeitung

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