Kündigung per WhatsApp reicht nicht aus
Das Verschicken von Nachrichten über WhatsApp ist für viele von uns inzwischen fester Bestandteil der Alltagskommunikation. Doch aufgepasst! Formal erfüllt die Verwendung des Messengerdienstes nicht unbedingt die erforderlichen Kriterien eines Schriftwechsels. Wie es sich zum Beispiel mit einer Kündigung per WhatsApp verhalten kann, erfahren Sie hier. Dem Landesarbeitsgericht (LAG) München lag folgender Fall (Aktenzeichen 3…
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