Betriebsbedingte Kündigung: Unwirksam bei Dauereinsatz von Leiharbeitern
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied in zwei Urteilen, dass eine betriebsbedingte Kündigung von Stammmitarbeitern unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber alternative Arbeitsplätze hat, die mit Leiharbeitern besetzt sind (Az: 5 Sa 14/20 und Az: 5 Sa 295/20). Ein Autozulieferer kündigte mehreren Angestellten betriebsbedingt. Der Grund dafür war, dass beim Arbeitgeber durch eine geringere Auftragslage ein Personalüberhang…
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