Folgen von Mobbing sind keine Berufskrankheit
Gesundheitsstörungen auf psychiatrischem Fachgebiet, die ein Arbeitnehmer auf Mobbing im Zusammenhang mit seiner versicherten beruflichen Tätigkeit zurückführt, stellen keine Berufskrankheit dar. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Bayern (Az.: L 3 U 11/20). Der Kläger in dem Fall war als Pastoralreferent in einer italienisch-katholischen Gemeinde tätig. 2016 kam es zu einem Aufhebungsvertrag. Im Jahr 2018 ging…
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