LAG Schleswig-Holstein stellt fest: Krankschreibung nach Kündigung kann zu Lohneinbußen führen
So mancher Arbeitnehmer hat nach einer Kündigung innerlich bereits mit seiner Tätigkeit im Unternehmen abgeschlossen. Wer sich aber krankschreiben lässt, um in der verbleibenden vertraglich festgelegten Arbeitszeit nachweislich blau zu machen, muss laut einem Urteil (AZ: 2 Sa 203/22) des Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein mit Gehaltskürzungen rechnen. Eine als Pflegeassistentin beschäftigte Arbeitnehmerin kündigte ihr Arbeitsverhältnis und…