EuGH stärkt Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung
Bisher konnten auch Menschen mit einer Behinderung in der Probezeit ohne Weiteres gekündigt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied nun, dass Arbeitnehmer, die wegen einer Behinderung ihre Arbeit nicht mehr ausführen können, nicht so einfach entlassen werden dürfen. Arbeitnehmer müssen zuerst prüfen, ob die Möglichkeit für eine andere Beschäftigung besteht (Az. C-485/20 HR Rail). Die…
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