Arbeitsrechtliche Folgen der unerlaubten Nutzung von ChatGPT im Job

Wann der Einsatz von ChatGPT zur Kündigung führen kann

Nicht wenige behaupten, dass die Entwicklung von ChatGPT einen ähnlich starken Impact auf die Arbeitswelt haben wird, wie die Erfindung des Internets. So eröffnet der Chatbot schier unbegrenzte Möglichkeiten, mitunter hochwertige Texte und Bilder in Sekundenschnelle zu generieren. Insbesondere aber die Anwendung von ChatGPT im Job wirft viele Fragen auf.

Arbeitsrechtliche Folgen der unerlaubten Nutzung von ChatGPT im Job
Deemerwha studio / shutterstock.com

Neue Technologie als rechtliche Grauzone

Ob und wann ChatGPT auf der Arbeit – wie zum Beispiel im Büroalltag – verwendet werden darf, ist auch in Deutschland rechtlich noch nicht geklärt. Fest steht jedoch, dass für Beschäftigte gemäß Paragraf 611a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegenüber dem Arbeitgeber eine Pflicht zur Arbeitsleistung besteht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht weist Nils Wigger in einem Gastbeitrag bei der Deutschen Handwerks Zeitung (DHZ) darauf hin, dass Arbeitnehmer spätestens dann ihren Chef von der Nutzung einer KI informieren müssten, wenn diese nicht nur der Unterstützung einer Tätigkeit dient, sondern ganze Aufgaben erledigt. In diesem Fall wäre die Pflicht zur Arbeitsleistung nicht mehr vollständig erfüllt.

Kein Verstoß gegen §613 BGB

Anders verhält es sich, so Wigger, mit Paragraf 613 BGB. Dieser lautet: „Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar.“ Die hier thematisierte Unübertragbarkeit des Dienstes an Dritte wäre durch den Einsatz ChatGPT nicht tangiert, da es sich nicht um eine dritte Partei, sondern lediglich ein Arbeitsmittel handele.

Chatbot-Antworten kritisch überprüfen

Doch auch, wenn der ChatGPT als Arbeitsunterstützung vom Vorgesetzten ausdrücklich genehmigt ist, müssen dessen Antworten sorgfältig geprüft werden. Neben möglichen Rechtschreib- und Grammatikfehlern ist auch inhaltlich nicht alles für bare Münze zu nehmen. Bei besonders komplexen oder sehr aktuellen Suchanfragen kann es vorkommen, dass die KI überfragt ist und in der Folge ungenaue oder erfundene Antworten liefert.

Nur Original ist legal!

Zudem darf man das Chatbot-Ergebnis auch bei schlüssigen Inhalten nicht einfach 1:1 übernehmen. Werden doch beispielsweise Online-Redakteure oder Übersetzer für eigene Arbeitsergebnisse entlohnt und nicht für plagiatsähnliche Inhalte einer künstlichen Intelligenz. Demzufolge verstößt man unter Umständen auch bei einer unkritischen Nutzung von ChatGPT gegen den Arbeitsvertrag.

Firmeninterna und Datenschutz

Darüber hinaus birgt der ChatGPT auch die Gefahr für die Anwender, sensible Unternehmen- oder Kundendaten preiszugeben. Ist ein Angestellter laut Arbeitsvertrag zur Verschwiegenheit verpflichtet und gibt der KI firmeninterne Informationen preis, macht er sich rechtlich angreifbar – auch, weil der Chatbot Daten in der Regel für zukünftige Aufgaben nutzt. Ein solcher Vertragsbruch könnte sogar zur Kündigung des Mitarbeiters führen.

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Quelle: finanzen.net

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