Was ist eine Abfindung?

Definition der Abfindung

Wer seinen Job verloren hat, muss erstmal wieder auf die Beine kommen. Als wohltunende Finanzspritze kann sich dabei eine Abfindung erweisen. Doch worum handelt es sich dabei eigentlich genau? Eine Abfindung ist die einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie gilt als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der daraus resultierenden Verdienstmöglichkeiten.

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Abzüge & Steuer

Wann steht mir eine Abfindung zu?

Längst nicht jedem Arbeitnehmer ist die Abfindung vergönnt – ein Recht drauf ist nämlich keinesfalls die Regel. Die Einmalzahlung ist entweder im Arbeits- bzw. Tarifvertrag vorgesehen oder wird bei einem Aufhebungsvertrag verhandelt. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie als Entschädigung bei einer betriebsbedingten Kündigung oder wenn der Arbeitnehmer aus berechtigten Gründen fristlos kündigt, weil sich der Arbeitgeber vertragswidrig verhalten hat. Eine Firma kann den zu kündigenden Mitarbeitern auch eine Abfindung anbieten, um einer möglichen Kündigungsschutzklage aus dem Weg zu gehen. Auf diese Weise werden präventiv Gerichtskosten, die eventuell höher ausfallen als die Abfindung, und die mögliche Unwirksamkeit der Kündigung verhindert.

Berechnung & Höhe der Abfindung

Doch wie berechnet sich eigentlich die Abfindung und welcher Betrag ist maximal zu erwarten? Darauf gibt es keine eindeutige Antwort. Ein weiter verbreitetes Berechnungsmodell, das auch gesetzlich bei betriebsbedingter Kündigung Anwendung findet, ist Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Länge der Betriebszugehörigkeit in Jahren. Mit unserem Abfindungsrechner können Sie sich ein Bild davon machen, was in Ihrem Fall für Sie rausspringen könnte.

Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses (…) Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden (§ 1a Kündigungsschutzgesetz)

Wird die Abfindung individuell ausgehandelt, kann ein gewisses Maß an Verhandlungsgeschick nicht schaden. Nicht jeder weiß den eigenen Wert für die Firma im Falle einer Trennung richtig einzuschätzen. Wird das Arbeitsverhältnis jedoch durch ein Urteil des Gerichts aufgelöst, darf sich der Arbeitnehmer – je nach Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit – über eine gesetzlich festgelegte Abfindung von bis zu 18 Bruttomonatsverdiensten freuen.

Abfindung versteuern

Ohne auf die Euphoriebremse treten zu wollen – eine Abfindung ist leider nicht steuerfrei. Seit 2006 muss die Zahlung komplett versteuert werden, da nach sie laut § 34 EstG als außerordentliche Einkunft gilt. Die Steuern führt der Arbeitgeber ab. Demgegenüber müssen allerdings keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, mit Ausnahme freiwillig Krankenversicherter.

Die Fünftelregelung bei der Versteuerung

Durch Progression kann die Abfindung allerdings zu einem höheren Steuersatz führen. Um dem entgegenzuwirken, tritt die Fünftelregelung in Kraft. Hierbei wird die volle Summe versteuert, aber nur eine Fünftel wirkt sich auf den Steuersatz aus. Die Fünftelregelung kommt allerdings nicht bei nicht aufgelösten Dienstverhältnissen infrage. Darunter fallen Änderungskündigungen, Betriebsübergänge oder die Aufnahme anderer Tätigkeiten innerhalb des Unternehmens.

Dies & Das der Abfindung

bild was ist eine abfindung

Und was gibt es sonst noch Wissenswertes rund um die Abfindung? Wir klären auf:

  • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz erlaubt die Abfindung bei Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds steuerfrei in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln (wenn der Höchstbetrag nicht durch andere Beiträge ausgeschöpft ist)
  • In der Regel sollte der ehemalige Arbeitgeber die Abfindung abführen und prüft dabei zugleich, ob eine Fünftelregelung möglich ist. In der Folge hat der Betroffene die Abfindung in Anlage N der Steuererklärung einzutragen und sollte zudem eine Kopie des Aufhebungsvertrags sowie die Abfindungsvereinbarung mit einreichen. In den meisten Fällen kann aber auch nachträglich nachgewiesen werden, ob die Fünftelregelung angewendet wurde.

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