Homeoffice anstelle einer Kündigung?
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin hat nun entschieden, dass das Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes kein „milderes Mittel“ gegenüber einer Versetzung ist, um eine Kündigung zu vermeiden (Az.: 4 Sa 1243/20). Damit hob das LAG ein Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. August 2020 auf (Az.: 19 Ca 13189/19). Einer Bankmitarbeiterin eines Berlin Standortes, die seit 30 Jahren…
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