Neues Urteil zum Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis mit einer an ein Schulzeugnis angelehnten tabellarischen Darstellungsform ist nicht zulässig. Nur durch einen Fließtext lassen sich individuellen Hervorhebungen und Differenzierungen in der Beurteilung angemessen herausstellen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (AZ: 9 AZR 262/20). In dem Fall hatte ein Elektriker geklagt, weil der Arbeitgeber ihm ein Zeugnis in Form von Stichworten und…
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