Kündigungen von Outokumpu Nirosta unwirksam

Landesarbeitsgericht Düsseldorf weist Berufung zurück

Infolge eines Kranunfalls kündigte der Stahlkonzern Outokumpu Nirosta zwei Beschäftigte fristlos. Die Vorwürfe lauteten: fehlerhaftes Verhalten, Verstoß gegen Betriebsanweisungen sowie Außerachtlassen einer Sicherheitsunterweisung.

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Zunächst widersprach der Betriebsrat den Kündigungen. Denn der Arbeitgeber habe Sicherheitsunterweisungen nicht so durchgeführt, wie behauptet und bei einem ähnlichen Unfall zuvor habe der Arbeitgeber nötige Vorsichtmaßnahmen nicht umgesetzt. Weitere Argumente waren, dass die Betroffenen mehr als 20 Jahre ohne Auffälligkeiten im Unternehmen gewesen seien und es zudem auch andere Stellen gebe, bei denen das Steuern von Kränen nicht der Schwerpunkt sei. Der Arbeitgeber kündigte dennoch. Die Betroffenen klagten daraufhin.

Das Arbeitsgerichts Krefeld entschied, dass die Kündigungen nicht rechtmäßig waren. Der Arbeitgeber ging in Berufung. Aber auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies die Berufung in beiden Fällen ab.

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Quelle: LokalKLick.eu

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