Minijobber bekommen keine Lohnfortzahlung bei Corona-Schließung

Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BArbG)

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in seinem ersten Corona-Urteil entschieden, dass Arbeitgeber Minijobbern nicht den Lohn weiterzahlen müssen, wenn das Unternehmen wegen eines staatlich angeordneten Corona-Lockdowns geschlossen werden musste (5 AZR 211/21). Aus der Tatsache, dass der Staat Lohnausfälle nicht ersetze, lasse sich laut dem BArbG „keine arbeitsrechtliche Zahlungspflicht des Arbeitgebers herleiten“. Ärgerlich für die betroffenen Minijobber ist das gleich mehrfach, da ihnen in dieser Situation, wie von den Richtern angedeutet, weder Arbeitslosengeld noch Kurzarbeitergeld zustand.

bild minijobber bekommen keine lohnfortzahlung bei corona schliessung 1

Im konkreten Fall ging es um die Verkäuferin eines Fachgeschäfts für Nähmaschinen in Niedersachsen. Das Geschäft musste im Zuge des staatlich angeordneten Lockdowns im April 2020 schließen. Die Mitarbeiterin verlangte darauf vom Arbeitgeber die Lohnfortzahlung. Sie ordnete die pandemiebedingte Schließung des Ladens dem allgemeinen unternehmerischen Risiko zu. Beide Vorinstanzen, das Arbeitsgericht Verden und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen, folgten der Argumentation der Verkäuferin.

Zu Unrecht, wie sich nun zeigte. Das Bundesarbeitsgericht hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und wies die Klage der Lohnfortzahlung ab. Der Anwalt des Arbeitgebers hatte argumentiert, dass im Zuge der Schutzmaßnahmen „sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens beeinträchtigt worden“ und „man nicht allein dem ehemaligen kleinen Arbeitgeber alles zuweisen und sagen kann, er muss für alles zahlen.“ Dieser Sichtweise schlossen sich die obersten deutschen Arbeitsrichter an und begründeten dies damit, dass der Arbeitgeber bei staatlich angeordneten Lockdowns, nicht das Risiko des Arbeitsausfalls trage.

Dass die Verkäuferin, als geringfügig Beschäftigte, keinen Anspruch auf Lohnersatzleistungen hat und leer ausgeht, spielte bei der Entscheidung des Arbeitsgerichtes keine Rolle. Aus Sicht der Richter sei es Aufgabe des Staates, finanzielle Nachteile, die durch die staatlichen Anordnungen entstehen, auszugleichen.

Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.

Quelle: tagesschau.de

DIESEN BEITRAG TEILEN ODER BEWERTEN:
Nach oben scrollen