Trunkenheitsfahrt rechtfertigt nicht immer eine Kündigung
Ist ein Arbeitnehmer aufgrund eines alkoholbedingten Entzugs der Fahrerlaubnis fristlos gekündigt worden, muss die Kündigung vor Gericht nicht immer Bestand haben. In einem Fall, der dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vorlag, erklärte das Gericht eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung für unverhältnismäßig (Az.: 1 Sa 299/20). Der Kläger ist seit 1999 bei einem Chemieunternehmen beschäftigt. Im Jahr…
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