Entschädigung für schwerbehinderten Bewerber wegen fehlender Stellenmeldung
Verstößt ein Arbeitgeber gegen Vorschriften, die Verfahrens- und / oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, begründet dies regelmäßig die Vermutung, dass eine Benachteiligung vorliegt. Daraus können Ansprüche auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)entstehen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). In dem Fall, der dem Bundesarbeitsgericht vorlag, wollte der Landkreis Sachsen eine Amtsleiterstelle im Rechts-…
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