Fristlose Kündigung auch bei indirekter Beleidigung rechtens
Auch die Meinungsfreiheit ist nicht grenzenlos. Wer seinen Chef als „Hurensohn“ bezeichnet und ihm sogar „den Kopf abschneiden“ will, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. So hat das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) in einem Fall (Aktenzeichen 8 Sa 365/22) entschieden. Ein als Packer und Kommissionierer angestellter Mitarbeiter eines Unternehmens aus der Elektroindustrie war schon mehrfach durch…
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