Wer keine Maske bei der Arbeit tragen will, kann den Job verlieren
Angestellte, die im Dienstleistungsbetrieb arbeiten und Kundenkontakt haben, müssen eine Maske tragen, wenn der Arbeitgeber dies anordnet. Sollte sich der Beschäftigte dagegen weigern und es beseht keine andere Möglichkeit die Person anders einzusetzen, kann diese gekündigt werden. Das entschied das Arbeitsgericht Cottbus (Az. 11 Ca 10390/20). Im konkreten Fall ging es um eine Logopädin. Sie…
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