So reagieren Sie auf Recruiting-Anfragen

Jobnetzwerke

Häufig bekommen Arbeitnehmer, die in Jobnetzwerken vertreten sind, Anfragen von Recruitern. Doch wie reagiert man darauf am besten?

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Diese Frage hat die Berliner Zeitung mithilfe der dpa kürzlich in einem Artikel beantwortet. Oftmals weiß man nicht, was oder wer hinter der Anfrage steckt. Die Empfehlung der Berliner Personalberaterin Kerstin Sarah von Appen ist es jedoch, sich die Anfragen anzusehen und zu reagieren. Dabei sei egal, ob man eine neue Stelle suche oder nicht. Denn die Vernetzung könnte auch zu einem späteren Zeitpunkt hilfreich sein. Den Absender vor der Beantwortung zu prüfen, empfiehlt Julia Held vom Beratungsunternehmen Kienbaum. Weiterhin rät sie dazu, falls die Stelle nicht interessant oder die Anfrage unseriös ist, höflich abzulehnen. Dies sei auch aus technischer Perspektive sinnvoll, da beispielsweise LinkedIn erkenne, ob Nutzer antworteten. Recruiter bekommen demnach einen Hinweis darauf, ob eine Person wahrscheinlich antwortet. Ist die Stelle hingegen spannend, könne man Zeiten für einen persönlichen Kontakt per Video oder Telefonanruf mitteilen.

Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.

Quelle: Berliner Zeitung

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