Arbeitslosigkeit im Lebenslauf

Tipps für die Bewerbung

Eine Kündigung kann einen immer treffen. Gründe dafür kann ein Stellenabbau sein oder auch eine Insolvenz. Doch was schreibt man in einem solchen Fall in die Bewerbung?

bild arbeitslosigkeit im lebenslauf 1

Lebensläufe sehen heutzutage ganz anders aus als noch vor 10 Jahren. Die wenigsten sind lückenlos und wenige Menschen arbeiten 30 Jahre für das gleiche Unternehmen. Je kürzer der Zeitraum der Arbeitslosigkeit ist, desto weniger werden Personalverantwortliche ein Problem darin sehen, so arbeits-acd.de. Wichtig sei, dass man vor allem ehrlich ist und die Arbeitslosigkeit nicht verschweigt. Umschreiben könne man sie aber mit geschickten Formulierungen durchaus.

Sinnvoll könne es sein, die Rubrik „Praktische Tätigkeiten“ einzuführen und so mit zusätzlichen Erfahrungen zu punkten. Das setzte natürlich voraus, dass in dieser Zeit auch etwas getan wurde. So gibt es beispielsweise Angebote im Jobcenter. Aber auch Praktika oder ein Spanisch-Kurs könnten hilfreich sein. Im Lebenslauf sollten Betroffene zudem die „Arbeitslosigkeit“ eher mit „Arbeit suchend“ umschreiben.

Sinnvoll könne es laut arbeits-abc.de auch sein, im Lebenslauf darzustellen, wenn die Arbeitslosigkeit unverschuldet beispielsweise durch eine Insolvenz eintraf.

Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.

Quelle: arbeits-abc.de

DIESEN BEITRAG TEILEN ODER BEWERTEN:
Nach oben scrollen