Wiederholtes Zuspätkommen kann eine Kündigung rechtfertigen
Wiederholtes Zuspätkommen kann ein Kündigungsgrund sein. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Fall eines Serviceangestellten, die mehrmals hintereinander verschlafen hatte (1 Sa 70 ö/D/21). Die Klägerin war seit 2006 beim Sozialgericht angestellt. Dort arbeitete sie montags, mittwochs und freitags jeweils als einzige Mitarbeiterin in der Poststelle. Ihre Kernarbeitszeit begann um 9 Uhr. Am 31.07.2019 erhielt…
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