Üble Nachrede muss bewiesen werden
Auch üble Nachrede am Arbeitsplatz muss vom Arbeitgeber bewiesen werden, wenn dieser seinem Angestellten kündigen will. Darauf verweist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem aktuellen Fall. Trotzdem hat es der Revision des beklagten Arbeitnehmers stattgegeben, das vorherige Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg aufgehoben und diesem die Sache zur Verhandlung erneut übertragen. Konkret stellten die Richter in…
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