Gefälschter Impfpass als Kündigungsgrund in Corona-Zeiten
Wie das Arbeitsgericht Köln in einem aktuellen Urteil vom 23. März 2022 mit dem Aktenzeichen 18 Ca 6830/21 entschieden hat, kann ein Unternehmen seinem Angestellten fristlos kündigen, wenn dieser mithilfe eines gefälschten Impfpasses falsche Angaben zu seinem Impfstatus tätigt. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die als Beraterin für betriebliche Gesundheitsförderung tätig war. Die Geschäftsleitung hatte die…
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