Hitzefrei für Arbeitnehmer – gibt es das wirklich?

Wann es im Sommer zu heiß zum Arbeiten ist

An Schulen wird es seit ewigen Zeiten praktiziert, doch wie verhält es sich mit dem Terminus „Hitzefrei“ für die arbeitende Bevölkerung? Gibt es Temperaturen, an denen man im Büro oder auf der Baustelle ganz offiziell freibekommt? FOCUS Online hat die wichtigsten Antworten zusammengefasst.

Mann im Büro vor einem Ventilator. Er hofft, dass er hitzefrei bekommt von seinem Arbeitgeber.
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Gesetzlich festgelegte Obergrenze

Ein klassisches Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmer nicht. Wohl aber gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin dem Arbeitgeber Maßnahmen vor, die bei bestimmten Innenraum-Temperaturen ergriffen werden müssen. So gelten 26 Grad im Büro bereits als nicht zumutbar für Angestellte. Um dem entgegenzuwirken, müssen in den Unternehmensräumen zum Beispiel reflektierende Vorrichtungen an den Fenstern und Sonnenschutzverglasungen vorhanden sein. Auch Pflanzen können dazu dienen, die Räume zu kühlen.

Bei mehr als 30 Grad müssen Arbeitnehmer vor der Hitze durch Lüftungseinrichtungen, kühle Getränken oder die Lockerung von Bekleidungsvorschriften geschützt werden. Ab 35 Grad darf in einem Innenraum nicht mehr gearbeitet werden. Wie dann weiter verfahren werden muss, sollten die Angestellten mit dem Vorgesetzten oder Betriebsrat klären. Ohne Absprache nach Hause zu gehen, kann hingegen arbeitsrechtliche Folgen haben.

Homeoffice außen vor

Wer in seinen eigenen vier Wänden einer Telearbeit nachgeht, ist in der Regel durch die geltenden Arbeitsschutzvorschriften geschützt, kann also auch bei zu hohen Temperaturen den Arbeitgeber um Unterstützung bitten. Handelt es sich bei der Arbeitsform aber nur um mobiles Arbeiten, ist der Hitzeschutz nicht Teil des Arbeitsschutzes, sodass sich der Angestellte in Eigenregie um Abkühlung bemühen muss.

Hitzefrei auf dem Bau

Während es etwa in Österreich Hitzefrei für Bauarbeiter gibt, wenn das Thermometer 32,5 Grad anzeigt, gibt es hierzulande keinen derartigen Passus in den Vorschriften zum Arbeitsschutz. Dennoch muss der Arbeitgeber schützende Maßnahmen wie die Darreichung von Kopfbedeckungen und Sonnencreme einleiten, um seinen Angestellten bessere Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Greifen diese nicht, ist auch Hitzefrei – zumindest für einige Stunden – durchaus eine sinnvolle Option.

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Quelle: focus.de

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