Kündigung ohne Angabe von Gründen – ist das erlaubt?

Warum Arbeitgeber im Rahmen einer Kündigung häufig keine Gründe nennen

Wer gekündigt wird, will naturgemäß wissen, warum er die Firma verlassen muss. Darf man doch nicht grundlos vom Arbeitgeber gefeuert werden. Warum die Gründe im Rahmen einer Kündigung allerdings häufig gar nicht zur Sprache kommen, verrät das Nachrichtenportal inFranken.de.

Frau erhält ohne Angaben von Gründen eine Kündigung.

Keine Offenlegung von Gründen erforderlich

Bei mehr als zehn Mitarbeitern kommt das Kündigungsschutzgesetz zum Tragen. Spätestens dann muss der Arbeitgeber einen guten Grund haben, wenn er einen Angestellten entlassen will. Welcher Grund das ist, muss jedoch im Kündigungsschreiben nicht explizit genannt werden.

So will es auch das Gesetz, wie das Landgericht (LG) Mainz bestätigt: „Die Angabe eines Kündigungsgrundes gehört nicht zum notwendigen Inhalt der Kündigungserklärung bei einer Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB“ (LG Mainz, Urteil vom 12.8.2016, Az.: 2 O 329/13). Diese Entscheidung ist gut für den Arbeitgeber, der sich so juristisch weniger angreifbar macht. Die Schriftform einer Kündigung ist hingegen nicht verhandelbar. Mündliche Entlassungen oder Kündigung via E-Mail oder WhatsApp sind unwirksam.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Anders verhält es sich, wenn ein Tarifvertrag oder eine individuelle Vereinbarung im Arbeitsvertrag den Arbeitgeber zu der Nennung von Gründen verpflichtet. Auch eine außerordentliche – also fristlose – Kündigung verlangt vom Arbeitgeber, Gründe anzuführen. Doch in Sachen Begründung kann immer noch nachgelegt werden. Dann etwa, wenn das Unternehmen seine Entscheidung gegen den Arbeitnehmer in einem Kündigungsschutzprozess untermauern will.

Eine Kündigung ist keine Einbahnstraße

Arbeitnehmer haben gegenüber ihrem Arbeitgeber gar keine Begründungspflicht, wenn sie dem Unternehmen den Rücken kehren wollen. Laut inFranken.de macht der Kündigungsanteil von Arbeitnehmer rund ein Drittel der gesamten Kündigungen in Deutschland aus. Die elf wichtigsten Kündigungsgründe sind laut einer Umfrage:

  • Zu wenig Anerkennung durch den Vorgesetzten (45,0 Prozent)
  • Ein zu geringes Einkommen (40,5 Prozent)
  • Ein attraktiveres Angebot von einem anderen Arbeitgeber (38,4 Prozent)
  • Keine Aufstiegsmöglichkeiten (32,5 Prozent)
  • Zu viel psychischer Druck (20,6 Prozent)
  • Unterforderung und Langeweile (19,4 Prozent)
  • Überlastung durch Überstunden (12,8 Prozent)
  • Familiäre Gründe (11,6 Prozent)
  • Dass dem Unternehmen die Pleite droht (11,0 Prozent)
  • Gesundheitliche Probleme (4,4 Prozent)
  • Zu wenig Urlaub (2,5 Prozent).

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Quelle: infranken.de

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