Laut BAG-Urteil: Bei Firmeninsolvenz können Arbeitnehmer noch einfacher gekündigt werden
Bei drohender Insolvenz des Unternehmens haben Arbeitnehmer künftig schlechtere Karten. So urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem aktuellen Fall (AZ: 6 AZR 56/23) pro Arbeitgeber. Demnach sei eine Kündigung wirksam, wenn der Betrieb dem Angestellten im Rahmen einer geplanten Stilllegung des Unternehmens kündige, selbst wenn die Firma zu einem späteren Zeitpunkt doch noch…











