Private Nutzung der IT am Arbeitsplatz: Ohne Einwilligung des Arbeitgebers droht die Kündigung
Am Arbeitsrechner morgens nochmal schnell die privaten Mails checken? Mit dem Diensthandy Tickets für den abendlichen Kinobesuch reservieren? Was harmlos klingt, kann unter Umständen zur Kündigungsfalle werden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Fall (12 Sa 56/21) allerdings pro Arbeitnehmer entschieden. In der Regel dürfen Mitarbeiter die vom Unternehmen bereitgestellten Handys oder Rechner…











