Abmahnung im Job – darum sollten Sie nicht zwingend unterschreiben!

Warum die Unterschrift auf einer Abmahnung nicht immer ratsam ist

Permanent zu spät gekommen, die Pausenzeiten überzogen oder beim privaten Surfen im Internet erwischt: Bei Fehlverhalten am Arbeitsplatz kann der Arbeitnehmer vom Chef mit einer Abmahnung bestraft werden. Der arbeitsrechtliche Warnschuss für den Angestellten kann bei erneuter Verfehlung schwerwiegende Folgen haben. Eine Abmahnung zu unterzeichnen, sollte daher wohlüberlegt sein.

Abmahnung im Job

Was eine Abmahnung formal enthalten muss

Die Abmahnung kann vom Arbeitgeber dann ausgesprochen werden, wenn der adressierte Mitarbeiter arbeitsrechtliche Verstöße begangen hat, bzw. nicht den im Arbeitsvertrag festgehaltenen Pflichten nachgekommen ist. Eine Abmahnung ist damit als Aufforderung zu verstehen, sich künftig „an die Regeln zu halten“.

Doch auch die Abmahnung unterliegt formalen Bedingungen. Dazu gehört die detaillierte Beschreibung des Fehlverhaltens samt Datum und Uhrzeit. Auch muss erkennbar sein, dass sich aus dem Verhalten ein Vertragsverstoß ergeben hat. Besonders wichtig für den Betroffenen ist der Hinweis auf die drohende Kündigung im Falle einer Wiederholung des unangemessenen Verhaltens.

Abmahnung niemals ungeprüft unterschreiben!

Auch wenn in der Praxis Arbeitgeber ihre Angestellten häufig dazu auffordern, die Abmahnung zu unterschreiben, besteht diese Pflicht in der Regel nicht. Vielmehr kann es von Vorteil sein, das Dokument eben nicht zu unterzeichnen. Bedeutet doch die Unterschrift den Inhalt der Abmahnung in vollem Umfang zu bestätigen.

Kommt es später einmal zur Kündigung, hat der Arbeitgeber die besseren Karten in der Hand, da der Mitarbeiter das in der Abmahnung dokumentierte Fehlverhalten bereits schriftlich anerkannt hat. Somit wird es auch für einen im Zuge des Kündigungsprozesses eingeschalteten Anwalt schwieriger, gegen die Entlassung vorzugehen.

Handlungsspielraum nach Erhalt einer Abmahnung

Daher ist es ratsam, unter Umständen nach Zustellung einer Abmahnung Bedenkzeit einzufordern, um juristischen Beistand zu konsultieren. Dieser kann den Schriftsatz auf mögliche Fehler überprüfen. Hilfreich kann es auch sein, die Abmahnung durch einen Passus ergänzen zu lassen, der lediglich den Empfang des Dokuments bestätigt, ohne dessen Inhalt vollumfänglich zuzustimmen.

Wer das Gefühl hat, unberechtigt abgemahnt worden zu sein, sollte sich im Unternehmen auf die Suche nach entlastenden Beweisen und Zeugen machen. Auch eine Gegendarstellung zu den Vorwürfen ist ein probates Mittel, um offiziell mit einer konträren Meinung Stellung zu nehmen.

Stellt sich schließlich heraus, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt war, hat der Beschäftigte das Recht, diese aus der Personalakte entfernen zu lassen. Stellt sich dabei der Arbeitgeber quer, kann das Anliegen auch mittels rechtlicher Schritte durchgesetzt werden.

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Quelle: merkur.de

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