Karneval schützt nicht vor Arbeitspflicht – was Sie in der Faschingszeit beachten müssen!
Auch dieses Jahr lassen es die Menschen in den Karnevalshochburgen wie Köln, Mainz und Düsseldorf zur fünften Jahreszeit ordentlich krachen. Doch ein Anrecht auf Fasching gibt es aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht. Was am Arbeitsplatz erlaubt ist und wo die Grenzen für Narren und Jecken liegen, erfahren Sie hier. Vor allem natürlich in den karnevalsaffinen Regionen…











