Laut LAG-Urteil: Posten von Arbeitsplatz-Fotos im Internet kann zur Kündigung führen
Der Bilderrausch in den sozialen Medien ist für viele zur Normalität geworden. Dennoch sollte wohlbedacht sein, welche Inhalte man online stellt. So etwa bei dem Piloten einer Fluggesellschaft, dem fristlos gekündigt wurde, weil er Fotos und Videos aus seinem Berufsalltag auf Instagram, Facebook, YouTube und Co. geteilt hatte. Auch die Kündigungsschutzklage des Betroffenen blieb ohne…
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