Landessozialgericht bestätigt Arbeitsagentur: Sperre beim Arbeitslosengeld im Falle einer Kündigung wegen Führerscheinverlust ist rechtens
Das Punktesammeln beim Kraftfahrt-Bundesamt wurde einem Berufskraftfahrer aus Baden-Württemberg gleich dreifach zum Verhängnis. Infolge von acht Punkten in Flensburg wurde ihm nicht nur der Führerschein entzogen, sondern auch sein Job gekündigt. Obendrein bestätigte das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg die Vorgehensweise der Arbeitsagentur, dem Betroffenen eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von 12 Wochen aufzuerlegen. Als Grund für die…