TV-Moderatorin arbeitet zweigleisig – die daraus resultierende Kündigung ist laut Arbeitsgericht rechtens
Festangestellte Mitarbeiter müssen sich Nebentätigkeiten in der Regel vom Arbeitgeber genehmigen lassen. Insbesondere, wenn der Arbeitsvertrag keinen anderen Schluss zulässt. Eine TV-Moderatorin hat dagegen verstoßen und wurde prompt gekündigt. Zu Recht, wie das Kölner Arbeitsgericht (ArbG) nach einer Klage der Arbeitnehmerin in seinem Urteil vom 11. Oktober dieses Jahres (Az. 9 Ca 5402/22) befand. Die…