Mögliches Homeoffice-Aus erhöht bei Mitarbeitern die Bereitschaft zur Kündigung

Verpflichtende Rückkehr ins Büro stößt bei Arbeitnehmern auf Widerstand

Viele Beschäftigte wollen das inzwischen liebgewonnene Homeoffice nicht mehr missen. Doch Arbeitgeber tendieren auch in Deutschland zurück in Richtung Anwesenheitspflicht. Laut einer Umfrage jedoch wäre eine verbindliche „Return to Office“-Anordnung für so manchen Arbeitnehmer sogar ein Kündigungsgrund.

Homeoffice-Präsenzpflicht
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Belohnungssystem als Rückkehr-Anreiz

Die Ergebnisse einer aktuellen internationalen Studie des Immobilien-Beratungsunternehmens JLL zeigen, dass rund ein Drittel der befragten Unternehmen wieder auf Präsenzpflicht setzen. Weitere 27 Prozent spielen zumindest mit dem Gedanken, die Mitarbeiter zurück ins Büro zu holen. Um den Beschäftigten die Umstellung zu erleichtern, wollen einige Firmen sogar Belohnungen wie Gehaltserhöhungen oder Beförderungen in Aussicht stellen.

SAP-Geschäftsführer vs. Betriebsrat

Am Beispiel des deutschen Softwarekonzerns SAP wird deutlich, warum Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zumindest an einigen Tagen wieder vor Ort sehen möchten. Im Gespräch mit tagesschau.de heißt es: „Bei SAP sind wir nach wie vor davon überzeugt, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit im Homeoffice und im Büro die Produktivität und Innovationskraft als auch das Wohlbefinden der Mitarbeiter fördert.“

Eberhard Schick hält in seiner Funktion als Betriebsratsvorsitzender von SAP dagegen: „Ich weiß nicht genau, was sich SAP-Chef Christian Klein davon verspricht. Vielleicht blutet ihm sein Controller-Herz. Jedenfalls muss er das erst einmal mit dem Betriebsrat verhandeln. Das kann dauern.“ Schließlich hätten sich die Mitarbeiter an das Homeoffice-Modell gewöhnt. Darüber hinaus gäbe es inzwischen gar nicht mehr genügend physische Arbeitsplätze für alle Beschäftigten.

Deutsche Bank mit Hang zum Analogen

Ähnlichen Konfliktstoff gibt es zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern bei der Deutschen Bank. In einem internen Memo informierte die Unternehmensführung ihre Angestellten über die Planung von erheblichen Einschränkungen in Sachen Homeoffice.

Vorstandschef Christian Sewing und Organisationschefin Rebecca Short begründen diesen Schritt wie folgt: „Der persönliche Austausch ist wichtig, um Verbindungen aufzubauen, hinzuzulernen, zusammenzuarbeiten und – ganz wichtig – die Unternehmenskultur entstehen zu lassen, mit der wir erfolgreich sind.“

Unzufriedenheit bei Anwesenheitspflicht wächst

Nicht nur bei SAP und der Deutschen Bank möchten Mitarbeiter weiterhin orts- und zeitflexibel arbeiten können. Die Technische Universität Darmstadt hat in einer Umfrage unter mehr als 1.100 hoch qualifizierten Beschäftigten herausgefunden, dass 24 Prozent der Befragten die Wiedereinführung der Büropräsenz als Anlass für eine mögliche Kündigung nehmen würden.

Der Generationenforscher und Unternehmensberater Rüdiger Maas bestätigt diese Abwehrhaltung und hat einen dazu passenden Trend beobachtet: „Das sogenannte Coffee Badging ist zum Beispiel eine Art stiller Protest zur Büropflicht geworden, bei dem Mitarbeiter nur zu den wichtigen Meetings kommen und ihre Anwesenheit vorgeben. Anschließend verschwinden sie dann wieder ins Homeoffice.“

Auch im Homeoffice ist nicht alles Gold, was glänzt

Maas sagt aber auch: „Während der Pandemie haben viele Mitarbeiter beklagt, dass ihnen die soziale Interaktion fehle, dass die digitalen Meetings anstrengender seien als analoge. Die Rede ist von Videokonferenz-Fatigue.“ Zudem wäre es vor allem für Berufsanfänger zielführender, nicht gleich mit kompletter Selbstorganisation im Homeoffice zu starten. Das bedeute jedoch nicht, der jungen Generation jeglichen Anspruch auf das Arbeiten in den eigenen vier Wänden zu verwehren.

Auch wenn es derzeit in Deutschland kein gesetzlich verankertes Recht auf Homeoffice gibt, können individuelle Regelungen in der Betriebsvereinbarung getroffen werden. Ungeachtet dessen fordern Politiker wie Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck und Arbeitsminister Hubertus Heil eine dauerhafte gesetzliche Regelung.

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Quellen: tagesschau.de , msn.com

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