Arbeitsverweigerung im Job: Wann dürfen Arbeitnehmer eine Tätigkeit ablehnen?

Wann man die Anweisungen des Chefs ignorieren darf

Dass jeder Angestellte seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen sollte, liegt auf der Hand. Doch nicht jedem „Befehl“ des Vorgesetzten ist stets Folge zu leisten. In welchen Fällen man die Arbeitsanweisung auch verneinen darf und wann eine Zuwiderhandlung als folgenschwere Arbeitsverweigerung gilt, erfahren Sie hier.

Arbeitsverweigerung im Job
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Was man als Arbeitnehmer vertraglich zugesichert hat, muss auch während der Arbeitszeit geleistet werden. Wer dagegen verstößt – zum Beispiel häufig zu spät kommt oder seine Aufgaben wiederholt unzureichend erledigt – erfüllt die Definition einer Arbeitsverweigerung. Die Folgen können zunächst eine Abmahnung und bei einer weiteren Verfehlung die ordentliche Kündigung des betroffenen Mitarbeiters sein.

Lässt sich dieser sogar eine beharrliche Arbeitsverweigerung zuschulden kommen, kann das auch ohne vorausgegangene Abmahnung zur fristlosen Kündigung führen. Bei dieser Variante vernachlässigt der Angestellte mehrfach ganz bewusst seine Pflichten. Dass er dabei vorsätzlich handelt, muss vom Arbeitgeber jedoch bewiesen werden.

Wann das „Nein“ kein No-Go ist

Doch nicht immer bedeutet der Widerstand gegen eine Anordnung ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag. Dennoch sollte man je nach Situation vor einer Arbeitsverweigerung das Gespräch mit dem Chef, dem Betriebsrat oder mit einem Anwalt für Arbeitsrecht suchen.

Bei folgenden Gegebenheiten ist eine Verweigerung der Ansagen des Vorgesetzten unter Umständen zulässig. Entschieden wird jedoch von Fall zu Fall, sodass die Urteile bei einer möglichen Gerichtsverhandlung nicht zwingend zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen müssten:

  • Die angeordneten Aufgaben müssen dem Arbeitsvertrag entsprechen, wonach etwa eine Bürokauffrau nicht zum Putzen der Räumlichkeiten eingesetzt werden darf.
  • Überstunden sowie Wochenend- oder Nachtarbeit können nur vom Arbeitgeber verlangt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag ein Thema ist.
  • Steht der Beschäftigte bei der Übertragung einer Aufgabe in einem Gewissenskonflikt, ist die Verweigerung möglich – zumindest, solange die ethischen oder religiösen Bedenken des Angestellten höher zu werten sind als die Interessen des Arbeitgebers.
  • Demgegenüber sind gesetzeswidrige oder gesundheitsgefährdende Aufträge, die beispielsweise aus einer angeordneten Vernachlässigung der Arbeitssicherheit resultieren, grundsätzlich abzulehnen.
  • Auch bei länger anhaltendem Lohnausfall ohne Aussicht auf Besserung kann die Arbeit niedergelegt werden.
  • Bis auf eindeutig geregelte Notfälle darf der Arbeitnehmer seine Angestellten auch nicht dazu auffordern, einen genehmigten Urlaub abzubrechen.
  • Arbeitnehmer dürfen an Streiks partizipieren, ohne dass ihnen die Teilnahme zum Nachteil ausgelegt wird.
  • Wer krank ist, muss nicht zur Arbeit kommen, wenn er sich ordnungsgemäß abmeldet bzw. vom Arzt ein Attest vorweisen kann.
  • Frauen in Mutterschutz sind ab sechs Wochen vor der Entbindung sowie acht Wochen danach – beziehungsweise zwölf Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten – von der Arbeit freigestellt.

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Quelle: swr3.de

Facebook/Twitter/Instagram: Wer am Arbeitsplatz seine vertraglich festgelegten Pflichten außer Acht lässt, kann gekündigt werden. Doch nicht immer stellt die Arbeitsverweigerung einen Rechtsbruch dar. In welchen Fällen man die Anweisungen des Chefs hinterfragen sollte, erfährst du hier.

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