Kündigungsarten

Welche Kündigungsarten gibt es?

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages. Im Arbeitsrecht gibt es mehrere Arten der Kündigung. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer außerordentlichen, einer ordentlichen und einer Änderungskündigung. Fällt ein Arbeitnehmer in den Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), ist es für den Arbeitgeber gar nicht so einfach eine Kündigung auszusprechen, die auch vor Gericht Bestand hat. Der Kündigungsschutz gilt, wenn Mitarbeiter in einem Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern länger als 6 Monate arbeiten. In diesem Fall kommt nur die betriebsbedingte, die personenbedingte oder die verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Ob eine außerordentliche oder eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann, hängt dann von der Zumutbarkeit ab. Erhält einer Arbeitnehmer eine Kündigung, ist es empfehlenswert sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen. Zudem kann es hilfreich sein, sich vorab über die verschiedenen Kündigungsarten zu informieren. Tiefergehende Artikel zum Thema finden Sie ganz unten.

weitere Kategorien zum Thema
bild_kachel_ordentliche-kuendigung

ordentliche Kündigung

bild_kachel_ausserordentliche-kuendigung

außerordentliche Kündigung

bild_kachel_aenderungskuendigung

Änderungskündigung

Ordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung ist unter den Kündigungsarten sehr häufig anzutreffen. Bei ihr werden gesetzlich geltende oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen eingehalten. Sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag keine anderen Fristen vereinbart sind, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Fällt die Firma unter das Kündigungsschutzgesetz muss eine Kündigung zudem sozial gerechtfertigt sein und einen Grund haben. Zu betriebsbedingten Gründen können beispielsweise eine Stilllegung des Betriebs oder eine Insolvenz zählen. Personenbedingte Ursachen sind oftmals viele Krankheitstage oder aber auch der Verlust einer beruflich notwendigen Fahrerlaubnis. Unentschuldigtes Fehlen, Zuspätkommen oder auch Beleidigungen von Kollegen oder Vorgesetzten gehören dagegen zu den verhaltensbedingten Gründen. Weiteres zu dem Thema finden Sie in dem Artikel „Was ist eine ordentliche Kündigung?“.

Außerordentliche Kündigung

Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch noch eine außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt. Spricht der Arbeitgeber oder auch der Arbeitnehmer eine außerordentliche Kündigung aus, müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Für eine derart drastische Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben, sodass es nicht mehr zumutbar ist, dass das Arbeitsverhältnis erst nach Ablauf einer Frist endet. Wichtige Gründe können beispielsweise sein:

  • Diebstahl,
  • Sexuelle Belästigung,
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung,
  • oder Verletzung des Konkurrenzverbots

Mehr zum Thema außerordentlichen Kündigung gibt es im gleichnamigen Artikel.

Änderungskündigung

Im Gegensatz zu den zwei vorangegangenen Kündigungsarten beenden Arbeitnehmer oder Arbeitgeber bei der Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis nicht. Jedoch stellt die Firma den Angestellten vor die Wahl, entweder entlassen zu werden oder unter geänderten Voraussetzungen weiterzumachen. Oftmals sind die Änderungen für den Arbeitnehmer nicht positiv. So eine Änderungskündigung kann aber auch nur aus bestimmten Gründen erfolgen. Meistens sind es jedoch betriebsbedingte Gründe. Oftmals sprechen Unternehmen eine Änderungskündigung aus, wenn sie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten stecken. Bei einer rückläufigen Marktentwicklung könnte die Änderungskündigung beispielsweise die Reduzierung der Stunden eines Arbeitnehmers enthalten. Ebenso wie bei der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung ist der Arbeitnehmer auch hier nicht schutzlos, wenn er dem gesetzlichen Kündigungsschutz unterliegt. Arbeitnehmer können die Änderung unter Vorbehalt annehmen und mit Hilfe eines Anwalts anschließend eine Änderungsschutzklage einreichen. In dem Artikel Änderungskündigung erfahren Sie mehr.

Gefeuert.de macht sich für Ihre Abfindung stark!

Partneranwälte prüfen Ihre Kündigung

Ihnen wurde gekündigt? Holen Sie ohne Kostenrisiko das Bestmögliche mit Gefeuert.de heraus. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert Ihre Kündigung und beraten Sie telefonisch. Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung.

DIESEN BEITRAG TEILEN ODER BEWERTEN:
Nach oben scrollen