Was macht ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Entscheidungen im Arbeitsrecht sind immer das Ergebnis einer Abwägung zwischen im Streitfall üblicherweise widersprüchlichen Interessen und somit an den jeweiligen Einzelfall angepasst. Dies ist auch der Grund, warum taktische Erfahrung, Verhandlungsgeschick und soziales Gespür für Arbeitsrechtler besonders wichtig sind. Anwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht sind Ansprechpartner sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Sie helfen Entscheidungen im Arbeitsrecht juristisch nachvollziehbar zu treffen und arbeiten sowohl in Kanzleien als auch in Personalabteilungen, Arbeitgeberverbänden, bei Gewerkschaften oder Sozialleistungsträgern.
Was macht ein Anwalt bei einer Kündigung?
Ein besonders häufiger Konfliktpunkt ist die Kündigung. Auch hier können spezialisierte Rechtsanwälte sowie Fachanwälte zwischen den Parteien vermitteln und den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber schützen. Letztere haben oftmals juristische Berater an ihrer Seite. Daher ist es meist der Arbeitnehmer, der Hilfe benötigt. Denn viele ausgesprochene Kündigungen sind aus verschiedensten Gründen unwirksam. Die Partneranwälte von Geblitzt.de prüfen die Wirksamkeit einer Kündigung und vertreten die Interessen sowie Ansprüche der Betroffenen. Dies sind die häufigsten Fehler in Kündigungen:
- In der Kündigungserklärung ist eine falsche Frist vermerkt
- Die Kündigung ging nicht schriftlich ein, sondern mündlich oder in elektronischer Form
- In der Kündigung fehlt eine originale Unterschrift
- Die Kündigung wurde ohne zumutbare vorherige Abmahnung ausgesprochen
- Es wurde außerordentlich gekündigt, ohne wichtigen Grund
- Die Kündigung richtet sich gegen einen Mitarbeiter mit einem besonderen Kündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte, Auszubildende, Mitarbeiter in Mutterschutz oder Elternzeit sowie Angestellte, die einen Angehörigen pflegen)
Kündigung anfechten – So funktioniert’s
Um eine Kündigung anzufechten, braucht es zunächst vor allem eines: Schnelligkeit. Erhält ein Arbeitnehmer die Kündigung, kann er nach Erhalt dieser innerhalb von genau drei Wochen rechtlich dagegen vorgehen. Nach Verstreichen dieser Frist ist die Kündigung wirksam. Dies gilt auch, wenn sie rechtlich erfolgreich anfechtbar gewesen wäre. Kontaktieren Sie daher frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht beispielsweise über Gefeuert.de. Die Partneranwälte rufen Sie im Anschluss Ihrer Anmeldung an und klären mit Ihnen in dem Telefonat die wesentlichen Fragen. Wenn Ihr Fall angenommen und an die Partnerkanzlei übergeben wurde, prüfen die Anwälte Ihre Kündigung. Anschließend reichen sie eine Kündigungsschutzklage ein und kontaktieren Ihren Arbeitgeber, um Ihre Rechte einzufordern und das Bestmögliche für Sie herauszuholen. Auf diesem Weg haben Betroffene die Möglichkeit, eine Abfindung zu erstreiten, aber auch eine fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung zu wandeln oder auch einen späteren Austrittstermin zu verhandeln. Möglich ist auch, dass der Betroffene in der Firma bleiben kann.
Kündigungsschutzklage über den Anwalt
Die Kündigungsschutzklage ist das effektivste Mittel, um sich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen. Nachdem der Anwalt des Betroffenen gegen die Kündigung Klage eingereicht hat, beraumt das Arbeitsgericht einen Gütetermin an. In diesem Termin diskutieren der Rechtsanwalt des Betroffenen sowie der des Arbeitgebers über einen möglichen Vergleich. Der anwesende Richter fungiert als eine Art Mediator während des Termins. Kommt es in diesem Termin zu keiner Einigung, wird ein weiterer Termin anberaumt.
Gefeuert.de macht sich für Ihre Abfindung stark! Partneranwälte prüfen Ihre Kündigung
Ihnen wurde gekündigt? Holen Sie ohne Kostenrisiko das Bestmögliche mit Gefeuert.de heraus. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert Ihre Kündigung und beraten Sie telefonisch. Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung.