Was bekommt man vom Arbeitgeber nach der Kündigung?

Welcher Arbeitnehmeranspruch besteht nach einer Kündigung?

Ein entlassener Mitarbeiter hat das Recht auf die Zahlung des ausstehenden Gehalts inklusive der Abgeltung von Überstunden, die Wahrnehmung des Resturlaubs, ein Arbeitszeugnis sowie die Aushändigung der Lohnsteuer- und Arbeitsbescheinigung.

Gibt es ein Recht auf Abfindung?

Je nachdem, ob die Voraussetzungen für eine Abfindungszahlung erfüllt sind, kann ein Anspruch existieren. Andernfalls gibt es auch die Möglichkeit, mit einer Kündigungsschutzklage vor Gericht zu gehen, um eine Abfindung zu erstreiten.

Hat auch der Arbeitnehmer Pflichten?

Wer gefeuert wird, muss in der Regel für eine reibungslose Übergabe seiner Zuständigkeiten an den Nachfolger sorgen. Auch die Abgabe von Firmeneigentum wie Dienstlaptop und Arbeitshandy gehören dazu.

Arbeitnehmeransprüche im Kündigungsfall

Wird man vom Chef vor die Tür gesetzt, hat das häufig dramatische Folgen für den Betroffenen. Neben finanziellen Einbußen kommt die Kündigung auch einer persönlichen Niederlage gleich. Umso wichtiger, dass man im Zuge einer Entlassung auf seine Rechte pocht. Welche Ansprüche ein gefeuerter Arbeitnehmer geltend machen kann, erfahren Sie hier.

Arbeitnehmeransprüche nach Kündigung
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Was zum guten Ton gehört

In der Praxis sicherlich nicht stets der Fall, aber dennoch wünschenswert: Ein Gespräch zwischen beiden Parteien, um die Kündigung zu erläutern, offene Fragen zu beantworten und den ehemaligen Beschäftigten über seine Rechte und Pflichten, wie die Notwendigkeit des Gangs zum Arbeitsamt, aufzuklären.

Finanzielle Arbeitgeberpflichten

Ganz gleich, ob man selbst gekündigt hat oder entlassen wurde: Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Leistungen und Dokumente zu erbringen. So muss er das Gehalt für den letzten Monat korrekt abrechnen und dabei auch ausstehende Restgehaltsansprüche und Bonuszahlungen berücksichtigen.

Bei vorhandenem Resturlaub hat der Arbeitnehmer das Recht, die Urlaubstage vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu nehmen. Besteht diese Möglichkeit nicht, muss der Resturlaub ausgezahlt werden. Gleiches gilt bei einem prall gefüllten Überstundenkonto.

Dokumente für den Neustart

Zudem sind die Abmeldung des gekündigten Mitarbeiters bei der Sozialversicherung sowie das Aushändigen der Lohnsteuer- und Arbeitsbescheinigung von großer Bedeutung. Zusammen mit dem Kündigungsschreiben werden diese benötigt, um einen Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen. Nicht weniger wichtig ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis für den wahrscheinlichen Fall, dass sich der Betroffene auf eine neue Stelle bewerben will.

Ist das Zeugnis fehler- oder lückenhaft oder unangemessen negativ formuliert, kann dessen Adressat innerhalb von drei Monaten nach Vertragsende ein korrektes Dokument beim Arbeitsgericht einklagen, sofern eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist.

Pflichten auf Arbeitnehmerseite

Auch der Mitarbeiter muss sich nach einer Kündigung angemessen verhalten. Dazu gehören nicht nur ein professionelles Auftreten ohne Vorwürfe an den Chef, sondern auch die Abgabe von Firmeneigentum wie Büroschlüssel, Arbeitsrechner und Dienstwagen. Im Idealfall kommt es auch zu einer reibungslosen Übergabe von Aufgaben und Projekten an den potenziellen Nachfolger.

Abfindung als Entschädigungszahlung des Arbeitgebers

Abfindungszahlungen sind grundsätzlich eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Allerdings wird eine Abfindung häufig bei betrieblichen Kündigungen zwecks Vermeidung einer Kündigungsschutzklage angeboten. Dafür muss der Betrieb jedoch die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) erfüllen.

Dazu gehört, dass das Unternehmen regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und der betroffene Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung länger als sechs Monate ohne Unterbrechung in der Firma tätig war.

Höhe der Abfindung

Sind diese Kriterien erfüllt, legt § 1a Absatz 2 KSchG fest, wie die Entschädigungszahlung berechnet wird: „Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses […]. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.“

Hierbei variiert die Abfindungshöhe je nach Familienstand und Alter des Arbeitnehmers. Darüber hinaus kann die Einmalzahlung auch ganz friedlich im Rahmen eines Aufhebungsvertrags beschlossen werden sowie für Mitarbeiter von Kleinbetrieben in einem Tarifvertrag oder Sozialplan verankert sein.

Geht der Fall vor Gericht und die Kündigung stellt sich als unrechtmäßig heraus, legt der Richter die Höhe der Abfindungszahlung fest, sofern eine Rückkehr des Arbeitnehmers in das Unternehmen nicht mehr zumutbar ist.

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