Arbeitszeugnis

Über die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses

Wer sich auf dem Arbeitsmarkt bewerben möchte und nicht erst am Anfang seiner Karriere steht, sollte neben Anschreiben, Lebenslauf und Abschlusszeugnissen auch mit einem Arbeitszeugnis punkten können. Schließlich möchte der potenzielle Arbeitgeber wissen, was Sie in ihrem letzten Job gemacht haben und vor allem – wie gut Sie darin waren. Ob man Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat, was Sie über die Zeugnissprache wissen sollten und was der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis ist, erfahren Sie im folgenden Artikel

Ein Auszug eines Arbeitszeugnisses dargestellt vor der Wand mt der Aufschrift Coduka.

 

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Laut § 109 der Gewerbeordnung (GewO) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses – ganz gleich, ob man selbst gekündigt hat oder entlassen wurde. Zudem muss das Arbeitszeugnis laut gängiger Rechtsprechung wahrheitsgemäß, wohlwollend, verständlich und ohne versteckte Aussagen formuliert sein. Darüber hinaus ist das Zeugnis in Papierform auszuhändigen. Der Arbeitnehmer muss lediglich darauf achten, dass er das Dokument innerhalb von drei Jahren nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses in den Händen hält. Nach dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf ein Arbeitszeugnis.

Einfaches Arbeitszeugnis vs. qualifiziertes Arbeitszeugnis

Des Weiteren regelt § 109 der GewO, dass ein Arbeitszeugnis mindestens in einfacher Form angefertigt werden muss, vom Arbeitnehmer aber auch in Form eines qualifizierten Zeugnisses verlangt werden kann. Was aber ist genau der Unterschied zwischen den beiden? Das einfache Arbeitszeugnis enthält sachliche und objektive Fakten wie den Tätigkeitszeitraum und die Aufgaben, welche vom Arbeitnehmer erfüllt wurden.

Auch das qualifizierte Arbeitszeugnis führt diese Fakten auf, wobei zusätzlich eine Beurteilung und Bewertung der Arbeitsleistungen und des Sozialverhaltens stattfindet. Diese Form des Zeugnisses hat sich überwiegend durchgesetzt – sagt es doch deutlich mehr über die Qualitäten des Betroffenen aus. Das Arbeitszeugnis für Geschäftsführer, hochrangige Manager und Vorgesetzte beinhaltet zudem auch die Einschätzung der strategischen und unternehmerischen Kompetenzen sowie eine Beschreibung des Führungsverhaltens.

Das Zwischenzeugnis

Ein Zwischenzeugnis wird während des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt und kann sowohl einfach als auch qualifiziert sein. Die Anfrage für ein solches Zeugnis benötigt einen triftigen Grund, wie zum Beispiel einen internen Arbeitsplatzwechsel, einen Vorgesetztenwechsel oder eine Betriebsübernahme. Darüber hinaus gibt es auch Tarifverträge, die einen solchen Anspruch beinhalten.

Wer über ein Zwischenzeugnis verfügt, hat zumeist besserer Chancen bei einer Bewerbung auf eine neue Stelle aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus. Zudem kann der Arbeitgeber beim finalen Zeugnis nicht ohne triftigen Grund deutlich vom Zwischenzeugnis abweichen, was bei einem guten Zeugnis natürlich von Vorteil für den Arbeitnehmer ist.

Aufbau eines Arbeitszeugnisses

Der Aufbau des Arbeitszeugnisses – leicht abgewandelt auch der des Zwischenzeugnisses – folgt zumeist einem gleichen Muster. Grundsätzlich sollte das Arbeitszeugnis auf Firmenpapier gedruckt sein und Folgendes enthalten:

Briefkopf und Überschrift:

  • Name & Anschrift des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers oben links
  • Ort und Datum oben rechts
  • Überschrift „Arbeitszeugnis“ oberhalb des Fließtextes

Im Fließtext:

  • Name, Geburtsdatum, Firmeneintritt
  • Tätigkeitsbeschreibung im Unternehmen
  • Beurteilung von Leistung und Sozialverhalten
  • Beendigungsgrund des Arbeitsverhältnisses
  • Schlussformel und Zukunftswünsche (eine derartige Danksagung ist rechtlich nicht zwingend notwendig, daher bei positiver Formulierung stets ein gutes Zeichen)
  • Unterschrift, Datum und Firmenstempel

Formulierungen & Benotungen im Arbeitszeugnis

Damit das Arbeitszeugnis auch einen Mehrwert für den Arbeitnehmer hat, sollten die Formulierungen mindestens der Note drei entsprechen. Ist die Note schlechter und der Arbeitnehmer klagt sein Zeugnis ein, liegt es am Arbeitgeber, Gründe für die unterdurchschnittliche Bewertung hervorzubringen. Möchte der Arbeitnehmer sein Zeugnis auf gut oder sehr gut hochstufen lassen, liegt die Beweislast bei ihm. Wie aber findet man sich im Formulierungswirrwarr eines Arbeitszeugnisses zurecht? Nicht selten denken Betroffene, sie hätten mit ihrem Zeugnis den großen Wurf gelandet. Doch die Entschlüsselung so mancher Formulierungen kann schnell zu großer Ernüchterung führen.

Formulierungen wie „Bemühen“, „Pünktlichkeit“ oder „Geselligkeit“ sind im Kontext eines Arbeitszeugnisses negativ besetzt, da sie die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers infrage stellen oder sein Wirken auf Selbstverständlichkeiten reduzieren. Und das nicht einmal unbedingt gewollt, denn nicht jeder Arbeitgeber kennt sich mit den Formulierungen aus. Wie aber kann er dann dafür Sorge tragen, ein faires Zeugnis auszustellen? Die nachstehende Aufschlüsselung ist bei vielen Unternehmen Usus und so auch unmissverständlich zu entschlüsseln:

  1. Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit (sehr gut)
  2. Stets zu unserer vollen Zufriedenheit (gut)
  3. Zu unserer vollen Zufriedenheit (befriedigend)
  4. Zu unserer Zufriedenheit (ausreichend)
  5. Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit (mangelhaft)
  6. Bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen (ungenügend)

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