Schriftliche Kündigung

Das muss in einer schriftlichen Kündigung stehen?

Wird eine Kündigung ausgesprochen, müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Anderenfalls kann die Kündigung unwirksam sein. Dabei ist es egal, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis beendet. Im Folgenden erfahren Sie, was Sie im Wesentlichen über die Kündigung wissen müssen:

  • Eine Kündigung ist nur gültig, wenn sie schriftlich erklärt wird. Eine E-Mail oder eine per Fax verschickte Kündigung ist daher unwirksam (§ 623 BGB).
  • Die Kündigung muss handschriftlich unterschrieben sein.
  • Name und Anschrift gehören ebenso in die Kündigungserklärung.
  • Für die Wirksamkeit einer Kündigung muss kein Kündigungsgrund in dem Schreiben enthalten sein. Bei einer fristlosen Kündigung muss dieser aber auf Verlangen schriftlich nachgereicht werden.
  • Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer so zugehen, dass die gültige Kündigungsfrist eingehalten wird. Die Frist beginnt erst mit dem Zugang des Schreibens.
  • Weiterhin gehört zu einer Kündigung, dass der Zeitpunkt genannt wird, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet ist. Oftmals wird noch hinzugefügt, dass die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgt. Denn, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig zugeht und sich somit die notwendige Kündigungsfrist nicht einhalten lässt, kann mit diesem Zusatz eine Kündigung zum falschen Termin in eine Kündigung zum richtigen Termin umgedeutet werden.

Mit der rechten Hand wird eine schriftliche Kündigung auf  Papier niedergeschrieben.

Kündigung seitens des Arbeitnehmers

Sollten Sie als Arbeitnehmer kündigen wollen, gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für den Arbeitgeber. Die Fristen können aber anders ausfallen. Denn der Arbeitnehmer kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende des Kalendermonats kündigen. Es sei denn, es ist vertraglich oder tariflich anders geregelt. Sollten Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden wollen, ist es zusätzlich sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers über den Zugang der Kündigung einzufordern. Alternativ könnte auch ein Nachweis über ein Einschreiben Sicherheit geben. Denn der Zugang der Kündigung ist auch für die Fristen des Arbeitnehmers entscheidend.

Welche Kündigungsfristen und -arten gibt es?

Es gibt sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung. Während bei einer außerordentlichen Kündigung keine Kündigungsfrist notwendig ist, muss für eine ordentliche Kündigung eine beachtet werden. Oftmals stehen diese im Arbeits- oder Tarifvertrag. Alternativ sind sie auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 622 geregelt. Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Eine Ausnahme ist die Probezeit. In dieser Zeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen kündigen.

Für den Arbeitgeber gibt es zusätzlich noch Fristen, die sich an der Betriebszugehörigkeit orientieren (§ 622 BGB):

  • 2 Jahre: 1 Monat zum Ende des Monats
  • 5 Jahre: 2 Monate zum Ende des Monats
  • 8 Jahre: 3 Monate zum Ende des Monats
  • 10 Jahre: 4 Monate zum Ende des Monats
  • 12 Jahre: 5 Monate zum Ende des Monats
  • 15 Jahre: 6 Monate zum Ende des Monats
  • 20 Jahre: 7 Monate zum Ende des Monats

Kündigung erhalten? Was Sie jetzt tun sollten

In jedem Fall sollten Sie sich um ein Arbeitszeugnis bemühen und sich unverzüglich arbeitssuchend melden. Versuchen Sie darüber hinaus professionell zu bleiben, egal wie sich Ihr Chef benommen hat. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, sich einen Anwalt für Arbeitsrecht zu suchen. Sollte dieser Fehler in der Kündigung finden, kann womöglich eine Abfindung erzielt werden. Auch wird häufig eine Abfindung vom Arbeitgeber angeboten, wenn ein Arbeitnehmer gekündigt werden soll, der gesetzlichen Kündigungsschutz genießt und daher nicht so einfach gekündigt werden kann. Achtung, Sie haben nur drei Wochen Zeit, um sich gegen die Kündigung zu wehren und eine mögliche Abfindung zu erhalten.

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Häufige Fragen

Wie eine Kündigung schreiben?

Eine Kündigung muss schriftlich verfasst und unterschrieben werden. Ebenfalls sollten Datum, Anschrift, ein Betreff sowie eine Anrede einfügt werden. Die Kündigungsfrist und die handgeschriebene Unterschrift sind ebenso von Bedeutung.

Ist eine E-Mail eine schriftliche Kündigung?

Eine E-Mail ist keine schriftliche Kündigung. Sie muss in Papierform eingehen.

Was ist eine schriftliche Kündigung?

Eine schriftliche Kündigung muss in Papierform an den Adressaten geben oder versendet werden. E-Mail oder Fax genügen nicht.

Welcher Form bedarf eine Kündigung?

Eine Kündigung muss in Schriftform ausgesprochen werden. Eine E-Mail oder ein Fax sind nicht ausreichend.

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