Schockmoment Jobverlust
Mit beiden Beinen im Leben stehen bedeutet auch einer geregelten Tätigkeit nachzugehen. Bricht der Job auf einmal weg, kann das für den Betroffenen schwerwiegende Folgen haben – sowohl psychischer, sozialer als auch finanzieller Natur. Was Sie machen können, wenn Ihnen gekündigt wurde, um sich finanziell abzusichern, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Wie sich die Kündigung auf die Seele legt …
Ganz gleich, ob Sie von heute auf morgen vor die Tür gesetzt werden oder innerhalb einer bestimmten Frist den Arbeitsplatz räumen müssen - eine Kündigung ist immer schwer zu verkraften. Trotzdem heißt es einen kühlen Kopf zu bewahren. Wut, Angst und Hass sind keine guten Ratgeber, so sehr Sie sich auch über Ihren Arbeitgeber ärgern. Vielmehr sollten Sie Hilfe in Ihrem sozialen Umfeld suchen. Intensive Gespräch mit der Familie und ablenkende Unternehmungen mit Freunden können helfen, aus dem emotionalen Loch wieder herauszukommen.
Arbeitslosengeld 1 oder Hartz IV?
Wer festangestellt war, sollte den Gang zum Arbeitsamt auf keinen Fall scheuen. Vielmehr ist ein Betroffener sogar verpflichtet den Status der Arbeitslosigkeit zu melden, wenn er den Anspruch auf Unterstützung wahrnehmen will. Nur so ist eine fortlaufende Krankenversicherung gewährleistet. Zudem können Ihnen die Mitarbeiter des Jobcenters in puncto Stellenanzeigen oder Weiterbildung Hinweise geben und mit Maßnahmen helfen. Ob Sie ALG 1 oder ALG 2 (Hartz IV) beziehen können, hängt von der Dauer der Beschäftigungszeit ab. Wer in den vorausgegangenen zwei Jahren mindesten zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, hat Anspruch auf ALG 1. Wer darunter liegt, muss Hartz IV beantragen.
Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. drei Tage nach Kenntnis der Kündigung bei der Agentur für Arbeit, um Leistungen zu beantragen.
Beantragung von Arbeitslosengeld
Auf welche Fristen müssen Sie achten, wenn Sie Arbeitslosengeld beantragen wollen? Ganz wichtig ist, sich drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Bundesagentur für Arbeit online, telefonisch oder persönlich zu melden. Bei Kündigungen mit kürzerer Frist ist die Meldung spätestens drei Tage nach deren Kenntnisnahme vorzunehmen. In der Folge werden Sie zu einem persönlichen Termin bestellt, bei dem Sie das Kündigungsschreiben, den ausgefüllten Antrag auf Arbeitslosengeld, eine aktuelle Meldebetätigung sowie Ihren Personalausweis und Sozialversicherungsausweis mit sich führen sollten.
Im Falle von Arbeitslosengeld 2 benötigten Sie zusätzlich die Kontoauszüge der letzten drei Monate, einen Einkommens- und Vermögensnachweis sowie Ihren Mietvertrag samt Heiz- und Nebenkostennachweis. Wer Hartz IV in Anspruch nehmen möchte, darf zudem nicht jünger als 15 Jahre alt sein und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. Darüber hinaus muss der Antragsteller in der Lage sein, mindestens drei Stunden täglich arbeiten zu können.
Dauer & Höhe des Arbeitslosengeldes
Während beim Bezug von ALG 2 keine zeitliche Befristung vorliegt, können Sie Arbeitslosengeld 1 nur über einen begrenzten Zeitraum beziehen:
- Wer 12 Monate versicherungspflichtig angestellt war, hat Anspruch auf 6 Monate Leistungsbezug.
- Wer 16 Monate versicherungspflichtig angestellt war, hat Anspruch auf 8 Monate Leistungsbezug.
- Wer 20 Monate versicherungspflichtig angestellt war, hat Anspruch auf 10 Monate Leistungsbezug
- Wer 24 Monate versicherungspflichtig angestellt war, hat Anspruch auf 12 Monate Leistungsbezug
Personen, die 50 Jahre oder älter sind können nach einem Jobverlust im Einzelfall auch länger als 12 Monate Arbeitslosengeld 1 beziehen. Wer ein Lebensalter von über 58 Jahren erreicht hat, kann sogar bis zu 24 Monate Leistungen erhalten. Was die Höhe von Arbeitslosengeld 1 betrifft, so kann man mit 60 % des pauschalierten Nettogehalts – bzw. 67 %, wenn ein oder mehrere Kinder berücksichtigt werden müssen - rechnen.
Regelsatz von Hartz IV
Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld 1 erhalten Empfänger von Hartz IV festgelegte Summen. Der Regelsatz von Arbeitslosengeld 2 beträgt im Jahr 2020 für einen Erwachsenen 432 Euro im Monat. In folgenden Fällen fällt der Betrag pro Person geringer aus:
- Paare/Bedarfsgemeinschaften: jeweils 389 €
- Junge Erwachsende im Alter von 18-25 Jahren im Haushalt der Eltern: 345 €
- Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren: 328 €
- Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 14 Jahren: 308 €
- Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren: 250 €
Darüber hinaus werden vom Staat die Kosten für Unterkunft und Heizung getragen und die Leistungsbezieher sind von der GEZ-Gebühr befreit.
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Abfindung & Arbeitslosengeld
Ob betriebsbedingte Kündigung oder die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag - je nach Rechtslage oder individuelle Vereinbarung können Sie Chancen auf eine faire Abfindung haben. Diese kann sich als ideal für den oftmals dünnen finanziellen Spielraum nach einer Kündigung erweisen. Wer aber noch keine neue Stelle in Aussicht hat und Geld vom Arbeitsamt benötigt, muss wissen, dass sich die Einmalzahlung des ehemaligen Arbeitgebers auf das Arbeitslosengeld auswirken kann.
Diese Auswirkungen betreffen allerdings nicht Nutznießer von Arbeitslosengeld 1 - hier kann der Betroffene die volle Abfindungssumme einbehalten. Empfänger von Arbeitslosengeld 2 hingegen müssen stets damit rechnen, dass die Abfindungszahlung auf die Sozialleistung angerechnet wird. Wohl aber kann auch eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes 1 drohen, wenn sich der Betroffen zum Beispiel im Zuge eines Aufhebungsvertrags nicht nur auf eine Abfindung, sondern auch darauf geeinigt hat, das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu beenden.
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