Anhusten kann fristlose Kündigung rechtfertigen

LAG entscheidet über Corona-Anhuster

Das absichtliche Anhusten eines Kollegen während der Corona-Pandemie, kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen (AZ.: 3 Sa 646/20). In vorliegenden Fall hatte die Kündigung aus anderen Gründen dennoch keinen Bestand.

bild anhusten kann fristlose kuendigung rechtfertigen

In dem konkreten Fall war der Kläger als Jungzerspannungsmechaniker bei der beklagten Firma beschäftigt. Mit Auftreten der Pandemie führte der Arbeitgeber Hygienemaßnahmen ein und setzte alle Mitarbeiter davon in Kenntnis. Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer vor, dass er mehrfach diese Maßnahmen missachtet und letztendlich einen Kollegen vorsätzlich angehustet habe. Anschließend habe der Arbeitnehmer gesagt, er hoffe, dass sein Kollege Corona bekäme. Dieser behauptet jedoch, er hätte die Hustetikette eingehalten und gesagt: „chillen, er würde schon kein Corona bekommen“.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hatte daraufhin eine Beweisaufnahme durchgeführt, da die geschilderte Situation durchaus eine fristlose Kündigung hätte rechtfertigen können. Da die Beweisaufnahme allerdings zulasten des Arbeitgebers ausging, gaben die Richter der Kündigungsschutzklage statt.

Wer im März 2020 bewusst seinen Kollegen aus der nächsten Nähe anhustet und äußert, er hoffe, dass er Corona bekäme, verletze laut Gericht in erheblicher Weise die dem Arbeitsverhältnis innewohnende Rücksichtnahmepflicht gegenüber seinem Kollegen. Ist der Arbeitnehmer zudem nicht bereit die Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten, sei eine Abmahnung vor einer fristlosen Kündigung nicht notwendig.

Da der Arbeitgeber allerdings in der Beweislast liegt und den Vorwurf nicht beweisen konnte, verlor er vor Gericht. Der Abstandsregel, die der Kläger nicht einhielt, konnte mit einer Abmahnung ausreichend Rechnung getragen werden.

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Quelle: Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 27.04.2021

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