Kündigung bei einmaligem Fehlverhalten unwirksam
Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz zeigt, dass eine Kündigung, die aufgrund eines einmaligen Fehlverhaltens ausgesprochen wurde, nicht unbedingt wirksam sein muss (8 Sa 361/20). In dem Fall, der dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vorlag, ging es um eine außerordentliche Kündigung. Der Leiter der Finanzableitung eines Universitätsklinikums hatte sich am Tag der Weihnachtsfeier nicht aus dem Zeiterfassungssystem…
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