Sixt-Mitarbeiterin darf nicht gekündigt werden

Arbeitsgericht Düsseldorf entscheidet im Rechtsstreit mit Sixt pro Arbeitnehmerin

Während eine Mitarbeiterin des Autovermieters Sixt einen Betriebsrat gründen wollte, sprach ihr das Unternehmen gleich drei außerordentliche Kündigungen aus. Warum das Arbeitsgericht Düsseldorf mit der Vorgehensweise des Autovermieters nicht einverstanden war, erfahren Sie hier.

Richterin urteilt über Sixt Mitarbeiterin

Betriebsrat Fehlanzeige!

Dass ein globales Unternehmen wie der Autovermietungs-Gigant Sixt mit weltweit mehr als 7000 Angestellten nicht einen einzigen Betriebsrat hat, erstaunt doch sehr. Das dachten sich auch einige Mitarbeiterinnen am Sixt-Standort des Düsseldorfer Flughafens. Konkret wurde das Vorhaben der Gründung eines Betriebsrats im August 2021.

Fristlose Kündigung hoch drei

Gemeinsam mit zwei Kolleginnen verschickte eine Angestellte von Sixt die Einladung zu einer Betriebsversammlung an die Mitarbeiter, auf der ein Wahlvorstand zur Durchführung eines Betriebsrats gewählt werden sollte. Ebendiese Mitarbeiterin hielt eine Woche später die fristlose Kündigung von Sixt wegen wiederholten Zuspätkommens in den Händen.

Eine zweite fristlose Kündigung erging im November 2021 als Folge einer für den 21. September geplanten Betriebsversammlung, zu der 15 Beschäftigte erschienen waren. Die Versammlung konnte jedoch nicht stattfinden, da der dafür vorgesehene Raum in Anbetracht der geltenden Corona-Schutzvorschriften nicht groß genug war. Die vom Arbeitgeber vorgeschlagenen alternativen Räumlichkeiten lehnten die Mitarbeiterinnen ab. Sixt interpretierte das Beharren auf einen kleinen Raum mit der Annahme, dass sich die Angestellte und ihre Mitstreiterinnen auf diese Weise zum Wahlvorstand hätten wählen lassen wollen, ohne auf größeren Widerstand in Form von Gegenstimmen zu stoßen.

Der dritte Kündigungsstreich erreichte die Betroffene im Dezember 2021. In der Begründung hieß es, sie habe als inzwischen entlassene Mitarbeiterin zwecks Anbringens der erneuten Einladung zu einer Wahlversammlung die Büroräume des Arbeitgebers ohne Absprache mit diesem betreten und damit Hausfriedensbruch begangen.

Arbeitsgericht Düsseldorf hält fristlose Kündigungen für unwirksam

Die Mitarbeiterin legte juristischen Einspruch ein und erreichte, dass das Arbeitsgericht Düsseldorf die drei fristlosen Kündigungen für unwirksam erklärte. In ihrem Urteil vom 23. Februar 2022 (Az: 10 Ca 4119/21) erklärten die Richter die erste Kündigung für nicht haltbar, da mit dem Vorwurf des wiederholten Zuspätkommens keine fristlose, sondern lediglich eine ordentliche Kündigung einhergehen könne.

In Bezug auf die zweite Kündigung stellte das Arbeitsgericht fest, dass die Anschuldigungen von Sixt nicht gerechtfertigt seien, da es für die vom Arbeitgeber behaupteten Absichten der Mitarbeiterinnen keine hinreichenden Anhaltspunkte gäbe.

Die dritte Kündigung würde laut Urteil zwar richtigerweise auf eine Pflichtverletzung der Mitarbeiterin hinweisen. Diese wäre jedoch nicht schwerwiegend genug, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Dem Unternehmen steht es nun frei, gegen das Urteil beim Landgericht Düsseldorf Berufung einzulegen.

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Quellen: haufe.de | Arbeitsgericht Düsseldorf: Pressemitteilung 2/22

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